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zu sagen haben

Erfahren Sie, wie über 50’000 Personen in der Schweiz den Grundeigentümer Verband für erfolgreichere Immobilientransaktionen genutzt haben.

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Over 44,000 People in Switzerland Have Used the Swiss Property Owners Association to Achieve Better Results in Buying or Selling Their Home

Was ist die Lex Koller – kurz erklärt

Die Lex Koller, offiziell Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), schränkt seit den 1980er-Jahren ein, wer in der Schweiz Grundeigentum erwerben darf. Grundsätzlich benötigen „Personen im Ausland“ für den Erwerb von Wohnimmobilien eine kantonale Bewilligung. Propertyowner.ch hat darüber bereits berichtet: Lex Koller – strenger Ruf – lockere Realität.
Wer in der Schweiz rechtmässig Wohnsitz hat und über eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung verfügt, gilt aktuell in der Regel nicht als „Person im Ausland“ und kann eine Hauptwohnung bewilligungsfrei erwerben – unabhängig von der Nationalität. Genau an diesem Punkt setzt die geplante Verschärfung an.

Die wichtigsten geplanten Neuerungen im Überblick:

Neue Bewilligungspflicht für Drittstaatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung: Das ist der Punkt mit der grössten Tragweite für in der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer. Angehörige von Drittstaaten – also Personen aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA – ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) sollen für den Erwerb einer Hauptwohnung künftig wieder eine Bewilligung benötigen. Diese Bewilligungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Drittstaatsangehörige war zuvor abgeschafft worden; die Vorlage sieht ihre Wiedereinführung vor. Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Staaten sind von dieser Verschärfung nicht betroffen, da für sie das Personenfreizügigkeitsabkommen gilt. Personen mit Niederlassungsbewilligung C – unabhängig von der Nationalität – bleiben ebenfalls ausgenommen.

Verbot bei börsenkotierten Wohnimmobilien: Personen im Ausland sollen künftig weder Aktien von börsenkotierten Wohnimmobiliengesellschaften noch regelmässig gehandelte Anteile an Immobilienfonds erwerben dürfen. Bisher konnten sich ausländische Investorinnen und Investoren über die Börse Zugang zum Schweizer Wohnungsmarkt verschaffen, ohne von der bestehenden Lex Koller erfasst zu werden. Diese Lücke soll geschlossen werden.

Geschäftsimmobilien nur noch für den Eigenbetrieb bewilligungsfrei: Käufe von Geschäftsimmobilien durch Personen im Ausland sollen nur dann von der Bewilligungspflicht ausgenommen bleiben, wenn die Liegenschaft dem eigenen Betrieb dient. Reine Kapitalanlagen würden damit neu bewilligungspflichtig.

Halbierung der Ferienwohnungs-Kontingente: Die Kontingente, innerhalb derer Personen im Ausland Ferienwohnungen erwerben können, sollen halbiert werden.

Erleichterung für Personalwohnungen von Hotels: Als Gegenstück zu den Verschärfungen setzt die Vorlage eine Motion von Ständerat Martin Schmid (FDP/GR) um: Hotels im Besitz von Personen im Ausland sollen einfacher Personalwohnungen erstellen oder erwerben können. Diese gelten künftig als Teil der Betriebsstätte und sind damit von der Lex Koller ausgenommen – ein Beitrag gegen den Fachkräftemangel in Tourismusregionen.

Wo steht der politische Prozess – und wann könnte die Verschärfung in Kraft treten?

Die Vernehmlassung zur Revision lief vom 15. April bis zum 15. Juli 2026. In dieser Phase konnten Kantone, Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise offiziell Stellung nehmen. Die Rückmeldungen fielen breit gefächert aus: Von deutlicher Zustimmung bis zu scharfer Kritik seitens Wirtschaftsverbänden und Teilen der Immobilienbranche war praktisch das gesamte Spektrum vertreten.

Als Nächstes wertet das zuständige Departement die eingegangenen Stellungnahmen aus. Auf dieser Grundlage entscheidet der Bundesrat, in welcher Form er die Vorlage weiterverfolgt, und verabschiedet anschliessend eine Botschaft zuhanden des Parlaments. Danach beraten National- und Ständerat die Vorlage, in der Regel in mehreren Lesungen mit Differenzbereinigung, bevor eine Schlussabstimmung erfolgt. Gegen das verabschiedete Gesetz kann das fakultative Referendum ergriffen werden; kommt es dazu, entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne.

Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten gibt es derzeit nicht – und kann es angesichts des laufenden Verfahrens auch noch nicht geben. Erfahrungsgemäss nehmen derart umstrittene Gesetzesrevisionen von der Vernehmlassung bis zur definitiven Inkraftsetzung mehrere Jahre in Anspruch, insbesondere wenn im Parlament mit Differenzen oder einem Referendum zu rechnen ist. Bis dahin gilt die heutige Lex Koller unverändert weiter.

Was bedeutet das für Sie als Immobilienbesitzer oder -besitzerin?

Für den Moment ändert sich rechtlich noch nichts. Wer aktuell eine Wohnimmobilie besitzt, verkaufen oder erwerben möchte, kann sich weiterhin nach der geltenden Lex Koller richten.

Der Grundeigentümer Verband Schweiz verfolgt den weiteren Gesetzgebungsprozess und wird auf propertyowner.ch informieren, sobald der Bundesrat seine Botschaft ans Parlament verabschiedet oder es weitere entscheidende Verfahrensschritte gibt.

Quellen
cash.ch (Ringier Medien Schweiz, Agentur AWP): «Verschärfte Lex Koller polarisiert Politik und Wirtschaft», 15.07.2026
https://www.cash.ch/news/top-news/verscharfte-lex-koller-polarisiert-politik-und-wirtschaft-953201

– GMX.CH News (Agentur sda): «Bundesratspläne zur Lex Koller sorgen für Frontenbildung», aktualisiert am 15.07.2026
https://www.gmx.ch/magazine/schweiz/bundesratsplaene-lex-koller-sorgen-frontenbildung-42505960

Definition:

Der Realwert einer Immobilie geht von einer simplen Annahme aus: Ein Käufer bezahlt heute nur so viel für eine Immobilie, wie er für den Kauf des Baulandes und die Erstellung des Gebäudes bezahlen müsste. Entsprechend sind zwei Elemente entscheidend: Der Landwert und der Zeitwert des Gebäudes.

Wann kommt die Realwertmethode zum Einsatz?

Die Realwert (gängige Synonyme sind Sachwert- oder Substanzwertmethode) kommt bei Immobilien zum Einsatz, bei welchen wenige vergleichbare Objekte vorhanden sind und wo der Wert nicht über die Mietzinseinnahmen ermittelt wird. Somit betrifft dies zwar selbstbewohnte Immobilien, welche jedoch in ihrer Art so speziell sind, dass kaum vergleichbare Immobilien vorhanden sind. Auch bei sogenannten Liebhaberobjekten mit vielen Spezialitäten bietet sich die Realwertmethode an.
Beispiele sind ein Rustico im Tessin, ein abgelegenes, umgebautes Bauernhaus in den Alpen oder eine Wohnung in einem denkmalgeschützten Schloss.

Wie wird der Realwert berechnet?

Um den Realwert zu berechnen, gehen Experten nach folgender Formel vor.:

Neubaukosten + Landwert – Altersentwertung = Realwert

Die einzelnen Bestandteile der Formel berechnen sich wie folgt:

  1. Neubaukosten
    Als erstes wird berechnet, wie viel es kosten würde, das gleiche Gebäude neu zu bauen. Die Baukosten für das Gebäude werden so ermittelt, dass pro Kubikmeter Volumen ein Referenzpreis eingesetzt wird. Der Referenzpreis wird in den meisten Fällen vom Baukostenplan (BKP) abgeleitet, der von der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung CRB entwickelt wurde. Dabei müssen neben dem Kubikmeterpreis für das Gebäude selbst auch die Baunebenkosten (u.A. Planungs- und Projektierungskosten, Erschliessungskosten, Finanzierungskosten oder Behörden- und Abwicklungskosten) und die Kosten für die Umgebungsarbeiten berücksichtigt werden.
  2. Landwert
    Der Wert für das Bauland wird bei der Realwertmethode meist mittels statistischen Daten pro Quadratmeter von Preisvergleichsdiensten wie Wüest Partner, IAZI oder Pricehubble eingesetzt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Werte relativ sind, da der konkreten Nutzbarkeit der Parzelle nicht Rechnung getragen wird.Zusätzlich müssen beim Landwert die Rückbaukosten für das bestehende Gebäude berücksichtigt werden.Um ein Bauland zu bewerten, wird von Fachleuten die Residualwertmethode empfohlen, welche vom Grundeigentümer Verband Schweiz auch verwendet wird.
  3. AltersentwertungDie Altersentwertung wird berechnet, indem zunächst der Sanierungszyklus jedes Gebäudeteils bestimmt wird, also die durchschnittliche Zeitspanne bis zur vollständigen Erneuerung. Aus dem technischen Alter des Gebäudes – dem Mittelwert der Differenzen zwischen Lebensdauer und Restnutzungsdauer der einzelnen Gebäudeteile – lässt sich ableiten, wie stark das Gebäude bereits „abgenutzt“ ist. Der Zeitpunkt der nächsten zyklischen Sanierung zeigt an, wann eine Erneuerung erforderlich wird. Auf Basis des Anteils der jeweiligen Erneuerungskosten am Gesamtwert und der Dauer des Sanierungszyklus wird die Altersentwertung pro Jahr ermittelt, die den jährlichen Wertverlust des Gebäudes widerspiegelt.

Welche weiteren Bewertungsmethoden gibt es?

Sofern genügend Referenzobjekte vorhanden sind, wie es bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen normalerweise der Fall ist, kommen die hedonistischen Modelle (Vergleichswertmethode) in den meisten Fällen zum Einsatz.

Bei Renditeliegenschaften wird anhand der Ertragswertmethode oder der Discounted Cashflow Methodik der Wert ermittelt. Bei diesen Methode stehen die jährlichen aktuelle und zukünftigen Mietzinseinnahmen und die erwartete jährliche Rendite eines potenziellen Käufers im Vordergrund.

Wie bereits erwähnt, ist bei Bauland die Residualwertmethode zu verwenden. Bei dieser Methodik wird mithilfe einer Projektstudie das realisierbare Potenzial (Anzahl bebaubares Volumen und Quadratmeter Fläche) ermittelt und anschliessend bewertet. Von diesem Wert werden die erwarteten Baukosten inkl. Unternehmergewinn und Risiko subtrahiert, was zum finalen Landwert führt.

Die wichtigsten Bewertungsmethoden im Vergleich

Realwert Hedonistisch Residual DCF /
Ertragswert
Kurzdefinition Neubaukosten + Landwert – Altersentwertung Wert aus Vergleichsdaten ähnlicher Immobilien (statistisches Modell) Landwert = Projektwert – Bau- und Nebenkosten Wert = abgezinste zukünftige Erträge (Cashflows)
Eignung nach Immobilientyp Spezialobjekte, Liebhaberei, wenig Referenzen Wohnungen, Einfamilienhäuser, gute Basis an Referenzobjekten Bauland Mehrfamilienhäuser
Vorteile Die Substanz der Baute wird wertgeschätzt Marktpotenzial wird optimal berücksichtigt Berechnung auf Basis der optimalen Ausnutzung der Parzelle Aktuelle und zukünftige Geldflüsse werden berücksichtigt, nachhaltiger Ansatz
Nachteile Markt (Angebot und Nachfrage) wird zu wenig berücksichtigt Geringe Aussagekraft bei wenig Referenzen Sehr aufwändig, das Vorhandensein einer Projektstudie ist unabdingbar Sehr aufwändige Berechnung, Diskrepanz Soll- und Ist-Mieten

Fazit

Die Realwertmethode ist ein unverzichtbares Instrument in der Immobilienbewertung. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn Vergleichswerte fehlen oder Erträge keine verlässliche Grundlage bieten. Gerade bei einzigartigen oder stark individualisierten Objekten ermöglicht sie eine sachliche und nachvollziehbare Wertermittlung. Trotz ihrer begrenzten Anwendung bleibt sie für Experten essenziell – weniger als Standardmethode, sondern vielmehr als gezielt eingesetztes Präzisionswerkzeug.

Besonders anspruchsvoll gestaltet sich der Verkauf von Bauland – also nicht das klassische Einfamilienhaus, sondern unbebaute Parzellen oder Liegenschaften mit Altbestand und ungenutzten Ausnutzungsreserven. Hier ist nicht nur Marktgespür gefragt, sondern auch solides Bauwissen. Genau an diesem Punkt macht professionelle Beratung den entscheidenden Unterschied.

Verkaufen oder selbst bebauen?

Wer alleiniger Eigentümer ist, hat es bei dieser Entscheidung vergleichsweise einfach. Bei Erbengemeinschaften hingegen muss eine ganze Gruppe einen gemeinsamen Konsens finden – eine nicht zu unterschätzende Herausforderung.

In jedem Fall steht zunächst eine Grundsatzentscheidung an: Kann ich mir vorstellen, auf diesem Grundstück zu leben? Habe ich die Entschlossenheit, den Mut, die Kraft und die nötigen Ressourcen – nicht nur finanziell, sondern auch zeitlich –, um einen Neubau zu realisieren? Wer diese Frage klar mit Nein beantwortet, kann sich direkt mit dem Verkaufsprozess befassen.

Hängt die Entscheidung von den finanziellen Verhältnissen ab, lohnt sich eine professionelle Grundstücksbewertung. Bei der von Experten empfohlenen Residualwertmethode lassen sich dabei gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Ein mögliches Bauprojekt wird skizziert, und daraus wird der Grundstückswert unter Berücksichtigung von Ertragswert und Baukosten hergeleitet. Das Ergebnis liefert sowohl eine realistische Einschätzung der Neubaukosten als auch den aktuellen Marktwert bei einem Verkauf – eine solide Grundlage für eine fundierte Entscheidung.

Der Grundeigentümer Verband Schweiz bietet eine solche Grundstücksbewertung kostenlos an.

Vorgehen beim Grundstückverkauf Schritt für Schritt

Der Entscheid steht fest: Das Grundstück soll veräussert werden. Wie geht man nun am besten vor?

Prioritäten klären
Am Anfang steht die Frage nach den eigenen Prioritäten: Was ist mir als Verkäufer wirklich wichtig? Mögliche Antworten darauf können sein:

  • Ich möchte den maximalen Preis erzielen – wer das Grundstück übernimmt, ist mir dabei nicht wichtig.
  • Mir liegt es am Herzen, dass das Grundstück in vertrauten Händen bleibt und möglichst an Verwandte oder Bekannte geht.
  • Das Grundstück soll auch künftig in etwa so genutzt werden wie bisher – sei es aus emotionalen Gründen, etwa weil Familiengeschichte daran hängt. Eine grossflächige Überbauung kommt für mich nicht infrage.

Steht nicht der Höchstpreis im Vordergrund, kann es sinnvoll sein, den bevorstehenden Verkauf zunächst diskret im privaten Umfeld zu kommunizieren. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Solche Informationen verbreiten sich erfahrungsgemäss schnell, und plötzlich melden sich nicht nur Bekannte, sondern auch Immobilienfirmen en masse. Auch in diesem Fall kann es sich lohnen, einen Vermittler beizuziehen, der die eigenen Präferenzen gezielt einbringt.

Wer hingegen den bestmöglichen Preis anstrebt – und das ist in den meisten Fällen so –, kommt an professioneller Unterstützung nicht vorbei.

Verkäuflichkeit abklären
Bevor der eigentliche Verkaufsprozess beginnt, ist zu klären, ob das Grundstück überhaupt verkäuflich ist. Mehrere Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Die Grösse der Parzelle – auf 100 m² lässt sich kaum ein Haus realisieren.
  • Die Zonenart – Bauzone, Kernzone, Landwirtschaftszone etc.
  • Allfällige Einträge im Grundbuch, etwa Veräusserungs- oder Baubeschränkungen.
  • Die aktuelle Gefahrenkarte.

Viele dieser Informationen lassen sich dem ÖREB-Kataster entnehmen. ÖREB steht für «Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen» und ist etwa über Cadastre.ch öffentlich abrufbar. Der Auszug enthält unter anderem Angaben zur Bauzone, zur Parzellengrösse, zu Gefahrenzonen, allfälligen Überbauungsplänen und Baulinien.

Ergänzend dazu empfiehlt sich die Prüfung des Grundbuchauszugs, der beim zuständigen Grundbuchamt erhältlich ist. Enthält das Grundbuch etwa eine Veräusserungsbeschränkung, muss diese vor dem Verkauf gelöscht werden – sonst gilt das Grundstück rechtlich als nicht veräusserbar.

Da viele dieser Dokumente für Laien schwer verständlich sind, empfiehlt sich bereits in dieser frühen Phase professionelle Unterstützung.

Dokumente beschaffen
Potenzielle Käufer benötigen für ihre Entscheidung zwingend folgende Unterlagen:

  • Grundbuchauszug
  • ÖREB-Auszug
  • Baureglement der Gemeinde
  • Wortlaute von Dienstbarkeiten und Grundlasten (Veräusserungsbeschränkungen, Baubeschränkungen wie Näherbaurechte etc.)
  • Allfällige Überbauungsordnungen
  • Gefahrenkarte
  • Je nach Grundstück weitere grundstückspezifische Dokumente

Verkaufspreis ermitteln
Auf Basis einer professionellen Immobilienbewertung lässt sich ein marktgerechter und plausibler Verkaufspreis festlegen. Wie eine solche Bewertung funktioniert, wird weiter unten im Artikel erläutert.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Verkauf?

Entgegen verbreiteten Mythen gibt es keine ideale Jahreszeit für einen Grundstücksverkauf. Im umkämpften Schweizer Immobilienmarkt sind an den meisten Lagen das ganze Jahr über kaufbereite Interessenten vorhanden.
Sinnvoll ist jedoch die Beobachtung der Zinsentwicklung: Tiefe Zinsen verbessern die Finanzierungsbedingungen für Käufer und wirken sich positiv auf den erzielbaren Preis aus. Wenn in absehbarer Zeit eine Leitzinserhöhung erwartet wird, kann es sich lohnen, den Verkauf nicht unnötig hinauszuzögern.

Verkaufsstrategie: On-Market oder Off-Market?

Die zuvor geklärten Prioritäten bestimmen massgeblich die Verkaufsstrategie. Eine Off-Market-Strategie – also der Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung zugunsten einer diskreten Vermarktung im bestehenden Netzwerk – kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Wer jedoch den Höchstpreis anstrebt, ist mit dieser Methode schlecht beraten: Sie erreicht schlicht nicht alle potenziellen Käufer.

Praxistipp: Viele Immobilienvermittler werben damit, in ihrem Netzwerk bereits einen passenden Käufer zu kennen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser tatsächlich auf das spezifische Objekt passt, ist jedoch gering. Solche Aussagen sollten stets kritisch hinterfragt werden.

Eine Ausschreibung im internen Netzwerk kann allenfalls als ergänzende Massnahme für einen begrenzten Zeitraum Sinn ergeben. Für die Preisoptimierung bleibt die öffentliche Ausschreibung mit maximaler Sichtbarkeit aber das überlegene Instrument: Je mehr potenzielle Käufer angesprochen werden, desto grösser die Angebotsvielfalt – und desto höher der erzielbare Verkaufspreis.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermarktung sind ansprechende, professionelle Verkaufsunterlagen. Bei Grundstücken geht es darum, Interessenten das Potenzial der Parzelle aufzuzeigen – idealerweise mit einer von Architekten erarbeiteten Machbarkeitsstudie sowie ansprechenden Visualisierungen eines möglichen Bauprojekts. Ein einzelnes Foto des unbebauten Grundstücks wirkt dagegen wenig überzeugend.

Auch bei der Preiskommunikation stehen zwei Ansätze zur Wahl: Der Preis wird bereits im Inserat transparent kommuniziert, oder es heisst «Preis auf Anfrage». Letzteres wird in Fachkreisen häufig als Signal für einen überhöhten Preis interpretiert. Wer auf eine professionelle Bewertung setzt, hat einen plausiblen, nachvollziehbaren Preis – und damit auch nichts zu verbergen. Transparenz schafft Vertrauen bei Käufern und stärkt die Seriosität des Angebots.

Verkaufsprozess starten

Sind Strategie, Prioritäten und Preisgestaltung geklärt, kann der eigentliche Verkaufsprozess beginnen. Nach der Ausschreibung melden sich hoffentlich zahlreiche Interessenten.

Dabei gilt: Bei Grundstücken sind die Rückfragen ungleich komplexer als bei Wohnungen oder Häusern. Statt Fragen zum Bodenbelag im Kinderzimmer stehen plötzlich Themen wie die Löschbarkeit eines Quellenrechts oder Detailregelungen aus dem Baureglement auf der Tagesordnung. Auch Preisverhandlungen sind anspruchsvoller, da man es häufig mit professionellen Käufern zu tun hat, die taktisch versiert agieren – Angebote werden gezielt platziert oder zurückgezogen, um Druck auszuüben.

Wer ein Grundstück in Eigenregie verkauft, muss sich dieser Komplexität bewusst sein. Und das sind noch nicht alle Aspekte: Hinzu kommen die Wahl des richtigen Notariats, die rechtliche Prüfung des Kaufvertrags, der korrekte Ablauf der Reservation sowie die Auseinandersetzung mit steuerlichen Fragen.

Wie ermittle ich den idealen Verkaufspreis?

Wie im Artikel bereits mehrfach erwähnt, kommt man um eine seriöse, professionelle Grundstücksbewertung nicht herum. Wie diese konkret funktioniert, erläutert der verlinkte Artikel zur Grundstücksbewertung.

Häufige Stolpersteine beim Grundstücksverkauf

Fehler beim Grundstücksverkauf können teuer werden. Die häufigsten sind:

Unprofessionelle Verkaufsunterlagen: Käufer können sich kein hinreichendes Bild vom Potenzial der Parzelle machen – und Banken fehlt eine solide Grundlage für die Finanzierungsprüfung.

Mangelndes Marktwissen und fehlende Verhandlungskompetenz: Grundstücke an begehrten Lagen sind umkämpft. Professionelle Immobilienentwickler und institutionelle Investoren sind auf der Suche nach Schnäppchen – und schlecht informierte Privatverkäufer sind eine leichte Beute. Kaufangebote sollten deshalb stets von einem unabhängigen Fachkundigen geprüft werden.

Überhöhte Preisvorstellungen: Ein Grundstück, das zu lange zu einem unrealistischen Preis auf dem Markt ist, wird zum Ladenhüter. Spätere Preissenkungen helfen dann kaum noch – das Objekt ist verbrannt.

Selbstüberschätzung: Selbst gut informierte und engagierte Privatpersonen unterschätzen den Aufwand einer solchen Transaktion. Die Flut an E-Mails mit komplexen Fragen zu Bebaubarkeit, Grundlasten, Gefahrenkarte oder Finanzierungsdetails kann auch versierte Verkäufer schnell überfordern.

Fehlendes Absichern von Zusagen: Im Bereich Bauland tummeln sich auch unseriöse Kaufinteressenten. Sie geben vermeintlich verbindliche Angebote ab – und ziehen sich kurz vor Vertragsunterzeichnung zurück. Die Verkäuferschaft bleibt dann auf den Notarkosten sitzen. Daher gilt: Immer mit Anzahlungen, Reservationsverträgen, Finanzierungsbestätigungen und unwiderruflichen Zahlungsversprechen arbeiten.

Welche Käufergruppen kommen infrage?

Das hängt stark von der Bebaubarkeit der Parzelle ab. Kleinere Grundstücke in Einfamilienhausquartieren interessieren in der Regel Privathaushalte. Bei Grundstücken, die für ein Mehrfamilienhaus geeignet sind, treten schnell professionelle Immobilienentwickler und institutionelle Anleger – etwa Pensionskassen – auf den Plan.

Angesichts des politischen Trends zum verdichteten Bauen sind heute auch auf kleineren Parzellen Mehrfamilienhäuser möglich. Selbst ein normales Einfamilienhaus mit ansprechender Grundfläche kann damit zur attraktiven Baulandparzelle werden – und entsprechend breite Käuferkreise ansprechen.

Welche Kosten fallen beim Grundstücksverkauf an?

Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Kostenpositionen:

Kostenart Höhe
Notariatsgebühren Bis zu 0,8 % des Transaktionswerts
Grundbuchgebühren 0,1 % bis 1 % des Transaktionspreises
Handänderungssteuer (kantonal unterschiedlich) 1,0 % bis 3,3 % des Transaktionspreises
Mehrwertabgabe (bei Umzonungen) 20 % bis 40 % des Bodenmehrwerts
Grundstückgewinnsteuer Variiert je nach Gewinn, Besitzdauer und Abzügen
Maklergebühren Meist ca. 5 % des erzielten Verkaufspreises
Fazit

Der Verkauf eines Grundstücks ist deutlich komplexer als der Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses. Neben rechtlichen, steuerlichen und bautechnischen Fragen spielen vor allem die korrekte Wertermittlung, eine durchdachte Verkaufsstrategie und professionelle Verkaufsunterlagen eine entscheidende Rolle.

Wer sein Grundstück unter Wert verkauft oder wichtige Abklärungen vernachlässigt, riskiert erhebliche finanzielle Nachteile. Umgekehrt zahlt sich eine sorgfältige Vorbereitung aus: Sie trägt dazu bei, den bestmöglichen Preis zu erzielen und den gesamten Prozess effizient und rechtssicher abzuwickeln.

Insbesondere bei Bauland oder Grundstücken mit Entwicklungspotenzial lohnt es sich, frühzeitig erfahrene Fachpersonen beizuziehen. Professionelle Begleitung schafft Sicherheit, reduziert Risiken – und hilft, das volle Potenzial eines Grundstücks auszuschöpfen.

E

Komplexe Reform mit Übergangsfrist

Mit der Reform wird der Eigenmietwert – ein fiktives Einkommen, das selbstbewohntes Wohneigentum steuerlich belastet – vollständig abgeschafft. Im Gegenzug entfallen zentrale Steuerabzüge, insbesondere für Unterhalt, Renovationen und teilweise auch Hypothekarzinsen.
Der Bundesrat begründet den Zeitpunkt 2029 vor allem mit der notwendigen Koordination zwischen Bund und Kantonen. Diese müssen ihre Steuer- und Verwaltungssysteme gleichzeitig anpassen, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Regelungen rund um Zweitliegenschaften. Auch die Kantone selbst hatten eine ausreichend lange Übergangsfrist gefordert, um die Reform administrativ sauber umsetzen zu können.

Bauwirtschaft und Investoren begrüssen den Entscheid

Positiv aufgenommen wird der Aufschub insbesondere von der Bau- und Immobilienbranche sowie von Eigentümern mit geplanten Investitionen.
Die verlängerte Übergangsphase schafft Planungssicherheit: Bis 2029 bleiben die bisherigen Steuerabzüge für Unterhalt und Sanierungen bestehen. Das erleichtert die Planung von Renovationen, energetischen Modernisierungen und grösseren Bauprojekten. Branchenvertreter erwarten dadurch stabilere Investitionsanreize und weniger Unsicherheit bei laufenden oder geplanten Projekten.
Auch für Eigentümer mit Sanierungsbedarf ist der Zeitpunkt vorteilhaft: Grössere Investitionen können weiterhin unter dem aktuellen Steuersystem geltend gemacht und finanziell besser gestaffelt werden.

Kritik von älteren Hauseigentümern

Deutlich kritischer reagieren viele ältere Immobilienbesitzer. Für sie bedeutet der Entscheid vor allem eine erneute Verschiebung der erhofften steuerlichen Entlastung.
Gerade Pensionierte, die ihre Hypothek weitgehend oder vollständig amortisiert haben, empfinden den Eigenmietwert seit Jahren als Belastung. Sie müssen ein fiktives Einkommen versteuern, obwohl kein effektiver Geldfluss stattfindet. Viele Betroffene hatten auf eine raschere Abschaffung gehofft und sehen im neuen Zeithorizont bis 2029 eine weitere Verzögerung einer längst angekündigten Reform.

Kantone zwischen Umsetzung und administrativer Herausforderung

Auch auf kantonaler Ebene fällt die Einschätzung gemischt aus. Einerseits verschafft der spätere Zeitpunkt der Abschaffung dringend benötigte Vorbereitungszeit, andererseits bleibt der Umstellungsaufwand erheblich. Steuerverwaltungen müssen nicht nur den Wegfall des Eigenmietwerts umsetzen, sondern gleichzeitig neue Regelungen für Abzüge, Zweitliegenschaften und Übergangsbestimmungen einführen.
Besonders anspruchsvoll ist dabei die schweizweite Koordination, um Unterschiede in der Besteuerung zwischen den Kantonen zu vermeiden.

Fazit: Zeitgewinn für die einen, Wartezeit für die anderen

Der Entscheid des Bundesrats verschiebt die Umsetzung der Reform zeitlich, ohne deren inhaltliche Richtung zu verändern.

Profiteure sind vor allem:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer mit geplanten Renovationen oder Sanierungen
  • Bau- und Immobilienbranche profitiert von mehr Planungssicherheit
  • Kantone, die zusätzliche Zeit für die Umsetzung erhalten

Benachteiligt werden hingegen:

  • Ältere Hauseigentümer, die auf eine rasche Entlastung gehofft hatten
  • Eigentümer mit hoher aktueller Steuerbelastung durch den Eigenmietwert

Damit bleibt die Abschaffung des Eigenmietwerts politisch beschlossen – ihr endgültiges Ende rückt jedoch erst 2029 in greifbare Nähe.

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Komplexe Reform mit Übergangsfrist

Mit der Reform wird der Eigenmietwert – ein fiktives Einkommen, das selbstbewohntes Wohneigentum steuerlich belastet – vollständig abgeschafft. Im Gegenzug entfallen zentrale Steuerabzüge, insbesondere für Unterhalt, Renovationen und teilweise auch Hypothekarzinsen.
Der Bundesrat begründet den Zeitpunkt 2029 vor allem mit der notwendigen Koordination zwischen Bund und Kantonen. Diese müssen ihre Steuer- und Verwaltungssysteme gleichzeitig anpassen, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Regelungen rund um Zweitliegenschaften. Auch die Kantone selbst hatten eine ausreichend lange Übergangsfrist gefordert, um die Reform administrativ sauber umsetzen zu können.

Bauwirtschaft und Investoren begrüssen den Entscheid

Positiv aufgenommen wird der Aufschub insbesondere von der Bau- und Immobilienbranche sowie von Eigentümern mit geplanten Investitionen.
Die verlängerte Übergangsphase schafft Planungssicherheit: Bis 2029 bleiben die bisherigen Steuerabzüge für Unterhalt und Sanierungen bestehen. Das erleichtert die Planung von Renovationen, energetischen Modernisierungen und grösseren Bauprojekten. Branchenvertreter erwarten dadurch stabilere Investitionsanreize und weniger Unsicherheit bei laufenden oder geplanten Projekten.
Auch für Eigentümer mit Sanierungsbedarf ist der Zeitpunkt vorteilhaft: Grössere Investitionen können weiterhin unter dem aktuellen Steuersystem geltend gemacht und finanziell besser gestaffelt werden.

Kritik von älteren Hauseigentümern

Deutlich kritischer reagieren viele ältere Immobilienbesitzer. Für sie bedeutet der Entscheid vor allem eine erneute Verschiebung der erhofften steuerlichen Entlastung.
Gerade Pensionierte, die ihre Hypothek weitgehend oder vollständig amortisiert haben, empfinden den Eigenmietwert seit Jahren als Belastung. Sie müssen ein fiktives Einkommen versteuern, obwohl kein effektiver Geldfluss stattfindet. Viele Betroffene hatten auf eine raschere Abschaffung gehofft und sehen im neuen Zeithorizont bis 2029 eine weitere Verzögerung einer längst angekündigten Reform.

Kantone zwischen Umsetzung und administrativer Herausforderung

Auch auf kantonaler Ebene fällt die Einschätzung gemischt aus. Einerseits verschafft der spätere Zeitpunkt der Abschaffung dringend benötigte Vorbereitungszeit, andererseits bleibt der Umstellungsaufwand erheblich. Steuerverwaltungen müssen nicht nur den Wegfall des Eigenmietwerts umsetzen, sondern gleichzeitig neue Regelungen für Abzüge, Zweitliegenschaften und Übergangsbestimmungen einführen.
Besonders anspruchsvoll ist dabei die schweizweite Koordination, um Unterschiede in der Besteuerung zwischen den Kantonen zu vermeiden.

Fazit: Zeitgewinn für die einen, Wartezeit für die anderen

Der Entscheid des Bundesrats verschiebt die Umsetzung der Reform zeitlich, ohne deren inhaltliche Richtung zu verändern.

Profiteure sind vor allem:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer mit geplanten Renovationen oder Sanierungen
  • Bau- und Immobilienbranche profitiert von mehr Planungssicherheit
  • Kantone, die zusätzliche Zeit für die Umsetzung erhalten

Benachteiligt werden hingegen:

  • Ältere Hauseigentümer, die auf eine rasche Entlastung gehofft hatten
  • Eigentümer mit hoher aktueller Steuerbelastung durch den Eigenmietwert

Damit bleibt die Abschaffung des Eigenmietwerts politisch beschlossen – ihr endgültiges Ende rückt jedoch erst 2029 in greifbare Nähe.

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Geopolitischer Schock trifft die Weltwirtschaft

Die Auswirkungen des Iran-Kriegs sind massiv: Die Blockade zentraler Handelsrouten wie der Straße von Hormus treibt Öl- und Gaspreise nach oben und verstärkt Inflationsrisiken weltweit. Gleichzeitig leidet die wirtschaftliche Dynamik in Europa und anderen Industrienationen deutlich unter den gestiegenen Kosten.

Diese Kombination aus Inflation und schwächerem Wachstum – oft als „Stagflation“ bezeichnet – hat direkte Folgen für Zinsen, Investitionen und damit auch für Immobilienmärkte.

Schweizer Immobilien als sicherer Hafen

Vor diesem Hintergrund gewinnen Schweizer Immobilien an Attraktivität. Laut einer kürzlich publizierten UBS-Analyse gelten sie für internationale Investoren als stabile Absicherung gegen geopolitische Risiken.

Ein zentraler Treiber ist der starke Schweizer Franken, der in Krisenzeiten zusätzlich aufwertet und Investitionen absichert. Besonders gefragt bleiben Luxus- und Ferienimmobilien in Top-Destinationen wie St. Moritz oder Gstaad, wo internationale Käufer weiterhin eine tragende Rolle spielen.

Hypotheken: Stabilität trotz globalem Druck

Trotz des globalen Inflationsdrucks infolge des Iran-Kriegs bleiben die Zinsen für Geldmarkthypotheken in der Schweiz voraussichtlich stabil. Langfristige Festhypotheken hingegen zeigen einen leichten Aufwärtstrend, da steigende Energiepreise und Inflation auch hierzulande auf die Kapitalmärkte wirken.

Für Eigenheimbesitzer bedeutet das: kurzfristig wenig Veränderung, langfristig jedoch steigende Finanzierungskosten.

Immobilienanlagen profitieren

Auch börsennotierte Immobilienanlagen zeigen sich robust. Während viele Aktienmärkte unter den Folgen des Iran-Kriegs leiden, entwickeln sich Immobilienwerte vergleichsweise stabil.

Allerdings hat diese Stabilität ihren Preis: Die Bewertungen sind hoch, und Experten warnen davor, dass steigende Zinsen oder eine Eskalation des Konflikts zu Korrekturen führen könnten.

Fazit: Gewinner der Krise – mit Risiken

Der Iran-Krieg verschiebt Kapitalströme weltweit – weg von unsicheren Regionen hin zu stabilen Märkten wie der Schweiz. Immobilien profitieren davon besonders.

Doch die Situation bleibt fragil: Sollte der Konflikt weiter eskalieren, könnten steigende Zinsen und wirtschaftliche Abschwächung auch den bislang robusten Schweizer Immobilienmarkt stärker unter Druck setzen.

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Geopolitischer Schock trifft die Weltwirtschaft

Die Auswirkungen des Iran-Kriegs sind massiv: Die Blockade zentraler Handelsrouten wie der Straße von Hormus treibt Öl- und Gaspreise nach oben und verstärkt Inflationsrisiken weltweit. Gleichzeitig leidet die wirtschaftliche Dynamik in Europa und anderen Industrienationen deutlich unter den gestiegenen Kosten.

Diese Kombination aus Inflation und schwächerem Wachstum – oft als „Stagflation“ bezeichnet – hat direkte Folgen für Zinsen, Investitionen und damit auch für Immobilienmärkte.

Schweizer Immobilien als sicherer Hafen

Vor diesem Hintergrund gewinnen Schweizer Immobilien an Attraktivität. Laut einer kürzlich publizierten UBS-Analyse gelten sie für internationale Investoren als stabile Absicherung gegen geopolitische Risiken.

Ein zentraler Treiber ist der starke Schweizer Franken, der in Krisenzeiten zusätzlich aufwertet und Investitionen absichert. Besonders gefragt bleiben Luxus- und Ferienimmobilien in Top-Destinationen wie St. Moritz oder Gstaad, wo internationale Käufer weiterhin eine tragende Rolle spielen.

Hypotheken: Stabilität trotz globalem Druck

Trotz des globalen Inflationsdrucks infolge des Iran-Kriegs bleiben die Zinsen für Geldmarkthypotheken in der Schweiz voraussichtlich stabil. Langfristige Festhypotheken hingegen zeigen einen leichten Aufwärtstrend, da steigende Energiepreise und Inflation auch hierzulande auf die Kapitalmärkte wirken.

Für Eigenheimbesitzer bedeutet das: kurzfristig wenig Veränderung, langfristig jedoch steigende Finanzierungskosten.

Immobilienanlagen profitieren

Auch börsennotierte Immobilienanlagen zeigen sich robust. Während viele Aktienmärkte unter den Folgen des Iran-Kriegs leiden, entwickeln sich Immobilienwerte vergleichsweise stabil.

Allerdings hat diese Stabilität ihren Preis: Die Bewertungen sind hoch, und Experten warnen davor, dass steigende Zinsen oder eine Eskalation des Konflikts zu Korrekturen führen könnten.

Fazit: Gewinner der Krise – mit Risiken

Der Iran-Krieg verschiebt Kapitalströme weltweit – weg von unsicheren Regionen hin zu stabilen Märkten wie der Schweiz. Immobilien profitieren davon besonders.

Doch die Situation bleibt fragil: Sollte der Konflikt weiter eskalieren, könnten steigende Zinsen und wirtschaftliche Abschwächung auch den bislang robusten Schweizer Immobilienmarkt stärker unter Druck setzen.

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Der Grundeigentümer Verband Schweiz wird in der März 2026 Ausgabe des Schweizer Wirtschaftsmagazins BILANZ in den folgenden 4 Kategorien zu den «Top Immobilienexperten in der Schweiz 2026» gekürt:

  • Immobilienbewertung
  • An- und Verkauf (Immobilienvermittlung)
  • Immobilienfinanzierung
  • Immobilienexperten für das Luxussegment

Diese Auszeichnung bestärkt uns in unserem Leitmotiv «Intelligent in Immobilien investieren» und zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. In einem zunehmend komplexen Marktumfeld ist ein ganzheitlicher Beratungsansatz entscheidend. Unsere über 60 engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich auch künftig mit voller Kompetenz und Leidenschaft dafür ein, mehr als 70’000 Verbandsmitglieder zuverlässig und persönlich zu begleiten – mit fundiertem Rat und tatkräftiger Unterstützung.

Hier geht es zum offiziellen Artikel in der BILANZ

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Der Grundeigentümer Verband Schweiz wird in der März 2026 Ausgabe des Schweizer Wirtschaftsmagazins BILANZ in den folgenden 4 Kategorien zu den «Top Immobilienexperten in der Schweiz 2026» gekürt:

  • Immobilienbewertung
  • An- und Verkauf (Immobilienvermittlung)
  • Immobilienfinanzierung
  • Immobilienexperten für das Luxussegment

Diese Auszeichnung bestärkt uns in unserem Leitmotiv «Intelligent in Immobilien investieren» und zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. In einem zunehmend komplexen Marktumfeld ist ein ganzheitlicher Beratungsansatz entscheidend. Unsere über 60 engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich auch künftig mit voller Kompetenz und Leidenschaft dafür ein, mehr als 70’000 Verbandsmitglieder zuverlässig und persönlich zu begleiten – mit fundiertem Rat und tatkräftiger Unterstützung.

Hier geht es zum offiziellen Artikel in der BILANZ

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Alternde Schweiz

In vielen Regionen der Welt und insbesondere in Europa ist der demografische Wandel voll im Gange. Die Schweiz macht hier keine Ausnahme. Während die Geburtenrate mit 1,29 Kindern pro Frau 2024 auf einem Rekordtief angekommen ist, steigt die Lebenserwartung kontinuierlich an und liegt gemäss Bundesamt für Statistik bei Frauen bei knapp 86 Jahren (Stand 2024). Die Zahl der Erwerbstätigen nimmt so immer mehr ab, während es mehr Pensionierte und Senioren gibt. Entsprechend sinkt auch die Zahl der Familien, insbesondere jener mit mehr als einem Kind.

Auswirkungen auf die Immobilienbranche

Gemäss Swissinfo.ch zeigen die Kantone Tessin, Bern, Neuenburg, Jura, Appenzell Ausserrhoden, Nidwalden, Obwalden, Graubünden, Glarus und Schaffhausen bereits jetzt Anzeichen einer stagnierenden Nachfrage im Verkauf, was sich z. B. an gestiegener Insertionsdauer von Inseraten zeigt. Besonders betroffen sind grosse Familienwohnungen und Einfamilienhäuser, da ältere Personen diese Größen nicht mehr oder nur noch weniger nachfragen.
Zudem sinkt die Anzahl der Transaktionen, da über 65-Jährige weniger Veränderungen an ihrer aktuellen Wohnsituation vornehmen.

Fazit: Bald mehr erschwinglicher Wohnraum für Familien?

Unter den aufgelisteten Kantonen sind viele, die über einen hohen ländlichen und teils strukturschwachen Anteil ihrer Fläche verfügen. Diese Kantone sind die ersten, die den demografischen Wandel zu spüren bekommen. Jedoch werden die Auswirkungen früher oder später die ganze Schweiz betreffen. Auf die Nachfrage bezogen dürften die Entwicklungen Folgendes bedeuten: Wohnungen bis 4,5 Zimmer und kleiner dürften stärker nachgefragt werden, während größere Wohnungen und Einfamilienhäuser in höheren Zahlen verfügbar sein werden, was sich in niedrigeren Preisen zeigen wird.

D

Alternde Schweiz

In vielen Regionen der Welt und insbesondere in Europa ist der demografische Wandel voll im Gange. Die Schweiz macht hier keine Ausnahme. Während die Geburtenrate mit 1,29 Kindern pro Frau 2024 auf einem Rekordtief angekommen ist, steigt die Lebenserwartung kontinuierlich an und liegt gemäss Bundesamt für Statistik bei Frauen bei knapp 86 Jahren (Stand 2024). Die Zahl der Erwerbstätigen nimmt so immer mehr ab, während es mehr Pensionierte und Senioren gibt. Entsprechend sinkt auch die Zahl der Familien, insbesondere jener mit mehr als einem Kind.

Auswirkungen auf die Immobilienbranche

Gemäss Swissinfo.ch zeigen die Kantone Tessin, Bern, Neuenburg, Jura, Appenzell Ausserrhoden, Nidwalden, Obwalden, Graubünden, Glarus und Schaffhausen bereits jetzt Anzeichen einer stagnierenden Nachfrage im Verkauf, was sich z. B. an gestiegener Insertionsdauer von Inseraten zeigt. Besonders betroffen sind grosse Familienwohnungen und Einfamilienhäuser, da ältere Personen diese Größen nicht mehr oder nur noch weniger nachfragen.
Zudem sinkt die Anzahl der Transaktionen, da über 65-Jährige weniger Veränderungen an ihrer aktuellen Wohnsituation vornehmen.

Fazit: Bald mehr erschwinglicher Wohnraum für Familien?

Unter den aufgelisteten Kantonen sind viele, die über einen hohen ländlichen und teils strukturschwachen Anteil ihrer Fläche verfügen. Diese Kantone sind die ersten, die den demografischen Wandel zu spüren bekommen. Jedoch werden die Auswirkungen früher oder später die ganze Schweiz betreffen. Auf die Nachfrage bezogen dürften die Entwicklungen Folgendes bedeuten: Wohnungen bis 4,5 Zimmer und kleiner dürften stärker nachgefragt werden, während größere Wohnungen und Einfamilienhäuser in höheren Zahlen verfügbar sein werden, was sich in niedrigeren Preisen zeigen wird.

K

Chancen von KI – Mehr Effizienz und Geschwindigkeit

Durch KI werden viele Prozesse automatisiert und damit beschleunigt. Beispielsweise nutzen Liegenschaftsverwaltungen Chatbots für Fragen von Mietern, Vermittler automatisieren die Erstellung der Exposés und Inserate oder Bauzeichner und Architekten lassen ihre Entwürfe von Grundrissen von KI optimieren. Der Geschwindigkeitsgewinn ist bei standardisierten Prozessen entsprechend hoch, und so kann in der verfügbaren Zeit eine bedeutend grössere Menge an Datenmaterial verarbeitet werden.

Risiko: Qualität

Bei der viel gelobten Automatisierung der Prozesse wird deren Qualität schlechter. Denn was viele nicht wissen: KI kann keine neuen Inhalte produzieren, sondern kopiert Daten und gibt sie in verschiedenen Varianten weiter. Das Resultat sind beispielsweise sehr allgemein gehaltene Werbetexte, welche die Stärken einer Immobilie nur ungenügend beschreiben. Auch bei Chatbots von Verwaltungen ist stark zu hinterfragen, inwiefern diese aus Kundensicht einen Nutzen darstellen oder eher ein Ärgernis sind.

Fazit: Durchdachter Einsatz entscheidend

Die Immobilienwirtschaft bleibt jedoch in erster Linie ein People’s Business. Vertrauen und Nähe beeinflussen Kaufentscheidungen und die Auswahl des Dienstleisters immer noch in einem sehr hohen Mass. Diese entscheidenden Skills beherrscht KI nicht.
Entscheidend für Unternehmungen ist der gut durchdachte Einsatz von KI. Während bei sehr automatisierten Arbeitsschritten, welche effektiv bei jeder Wiederholung gleich sind, wie z. B. der Erfassung von Daten in eine Maske, ein wertvoller Effizienzgewinn einhergeht, ist insbesondere bei kreativen Prozessen sehr stark zu hinterfragen, ob der Dienstleistungsqualität nicht zu viel abgeht. Die Take-Home Message lautet: KI ist keine allwissende Maschine, sondern ein nützliches Tool, welches in bestimmten Bereichen hilft und in anderen weniger.

K

Chancen von KI – Mehr Effizienz und Geschwindigkeit

Durch KI werden viele Prozesse automatisiert und damit beschleunigt. Beispielsweise nutzen Liegenschaftsverwaltungen Chatbots für Fragen von Mietern, Vermittler automatisieren die Erstellung der Exposés und Inserate oder Bauzeichner und Architekten lassen ihre Entwürfe von Grundrissen von KI optimieren. Der Geschwindigkeitsgewinn ist bei standardisierten Prozessen entsprechend hoch, und so kann in der verfügbaren Zeit eine bedeutend grössere Menge an Datenmaterial verarbeitet werden.

Risiko: Qualität

Bei der viel gelobten Automatisierung der Prozesse wird deren Qualität schlechter. Denn was viele nicht wissen: KI kann keine neuen Inhalte produzieren, sondern kopiert Daten und gibt sie in verschiedenen Varianten weiter. Das Resultat sind beispielsweise sehr allgemein gehaltene Werbetexte, welche die Stärken einer Immobilie nur ungenügend beschreiben. Auch bei Chatbots von Verwaltungen ist stark zu hinterfragen, inwiefern diese aus Kundensicht einen Nutzen darstellen oder eher ein Ärgernis sind.

Fazit: Durchdachter Einsatz entscheidend

Die Immobilienwirtschaft bleibt jedoch in erster Linie ein People’s Business. Vertrauen und Nähe beeinflussen Kaufentscheidungen und die Auswahl des Dienstleisters immer noch in einem sehr hohen Mass. Diese entscheidenden Skills beherrscht KI nicht.
Entscheidend für Unternehmungen ist der gut durchdachte Einsatz von KI. Während bei sehr automatisierten Arbeitsschritten, welche effektiv bei jeder Wiederholung gleich sind, wie z. B. der Erfassung von Daten in eine Maske, ein wertvoller Effizienzgewinn einhergeht, ist insbesondere bei kreativen Prozessen sehr stark zu hinterfragen, ob der Dienstleistungsqualität nicht zu viel abgeht. Die Take-Home Message lautet: KI ist keine allwissende Maschine, sondern ein nützliches Tool, welches in bestimmten Bereichen hilft und in anderen weniger.

J

Weiterer genereller Preisanstieg

Wohnraum in der Schweiz bleibt beliebt und begehrt. Daran ändert sich auch nichts, wenn die letzte Ziffer im Kalender auf eine 6 wechselt. Die Nachfrage ist weiterhin steigend, u. a. dank Bevölkerungszuwachs und attraktiver Bedingungen auf dem Hypothekenmarkt (kein bedeutender Anstieg des Leitzinses zu erwarten). Kombiniert mit einer immer noch zu niedrigen Bautätigkeit führt dies zu einem weiteren Anstieg der Transaktionspreise.

Neubauten und sanierte Objekte

Der Preisanstieg betrifft besonders sanierte Liegenschaften in gutem Zustand. Durch das Wegfallen des Eigenmietwerts (Umsetzung ab 2028, Effekt auf dem Markt bereits spürbar) fällt die zusätzliche Steuerbelastung weg. Bei wenig notwendigen Sanierungen macht dies solche Objekte grundsätzlich erschwinglicher, entsprechend werden die Preise weiter steigen.

Alternative Altbau?

Hält man auf dem Markt jedoch auch nach älteren Objekten Ausschau, besteht durchaus Hoffnung, auch noch zu vernünftigen Preisen den Zuschlag zu erhalten. Da es zukünftig nicht mehr möglich sein wird, Renovationen von den Steuern abzusetzen, überlegen sich viele Käufer genau, ob sie wirklich investieren wollen. Bei Altbauten übersteigt das wegfallende Sparpotenzial die wegfallenden fiktiven Einkünfte oft bei weitem. Zudem sind auch Hypothekarzinsen nur noch beschränkt abzugsfähig.
Dies eröffnet die Tür für Käufer, die bereit sind, Kompromisse beim Standard und Zustand für eine gewisse Zeit einzugehen, oder auch für Heimwerker, die die Sanierung kosten günstiger als andere gestalten können. Sie könnten von stagnierenden oder sogar sinkenden Preisen profitieren.

Fazit

Der Schweizer Immobilienmarkt bleibt umkämpft und das Preiskarussell dreht sich weiterhin nach oben. Altbauten könnten für einen beschränkten Interessentenkreis eine spannende Alternative bieten.

J

Weiterer genereller Preisanstieg

Wohnraum in der Schweiz bleibt beliebt und begehrt. Daran ändert sich auch nichts, wenn die letzte Ziffer im Kalender auf eine 6 wechselt. Die Nachfrage ist weiterhin steigend, u. a. dank Bevölkerungszuwachs und attraktiver Bedingungen auf dem Hypothekenmarkt (kein bedeutender Anstieg des Leitzinses zu erwarten). Kombiniert mit einer immer noch zu niedrigen Bautätigkeit führt dies zu einem weiteren Anstieg der Transaktionspreise.

Neubauten und sanierte Objekte

Der Preisanstieg betrifft besonders sanierte Liegenschaften in gutem Zustand. Durch das Wegfallen des Eigenmietwerts (Umsetzung ab 2028, Effekt auf dem Markt bereits spürbar) fällt die zusätzliche Steuerbelastung weg. Bei wenig notwendigen Sanierungen macht dies solche Objekte grundsätzlich erschwinglicher, entsprechend werden die Preise weiter steigen.

Alternative Altbau?

Hält man auf dem Markt jedoch auch nach älteren Objekten Ausschau, besteht durchaus Hoffnung, auch noch zu vernünftigen Preisen den Zuschlag zu erhalten. Da es zukünftig nicht mehr möglich sein wird, Renovationen von den Steuern abzusetzen, überlegen sich viele Käufer genau, ob sie wirklich investieren wollen. Bei Altbauten übersteigt das wegfallende Sparpotenzial die wegfallenden fiktiven Einkünfte oft bei weitem. Zudem sind auch Hypothekarzinsen nur noch beschränkt abzugsfähig.
Dies eröffnet die Tür für Käufer, die bereit sind, Kompromisse beim Standard und Zustand für eine gewisse Zeit einzugehen, oder auch für Heimwerker, die die Sanierung kosten günstiger als andere gestalten können. Sie könnten von stagnierenden oder sogar sinkenden Preisen profitieren.

Fazit

Der Schweizer Immobilienmarkt bleibt umkämpft und das Preiskarussell dreht sich weiterhin nach oben. Altbauten könnten für einen beschränkten Interessentenkreis eine spannende Alternative bieten.

A

Online Home Market Analysis

Die Online Home Market Analysis ist eine Auswertung des Immobilienangebots von Immoscout24 in zusammenarbeit mit dem Hauseigentümerverband sowie dem Swiss Real Estate Institute. Die beobachtete Periode liegt in jedem Jahr zwischen dem dritten Quartal des Vorjahres bis zum zweiten Quartal des Folgejahres. 

Erneuter Anstieg der Anzahl Inserate – jedoch abgeschwächt

In der beobachteten Periode 2023/24 war ein massiver Zugang der inserierten Einfamilienhäuser gegenüber der Vorjahresperiode mit einem markanten Plus von 36% zu beobachten. In der vergangenen Periode hat es erneut mehr inserierte Einfamilienhäuser gegeben, jedoch in einem tieferen Ausmass (+ 4%). Bei der Insertionsdauer ist schweizweit ebenfalls eine steigende Tendenz zu beobachten, aktuell ist ein Einfamilienhaus durchschnittlich 79 Tage online. 

Interessenten wählerischer – hochwertige Verkaufsunterlagen entscheidend

Dies bedeutet für die Marktteilnehmer, dass Käufer sich tendenziell etwas mehr Zeit nehmen und wählerischer geworden sind, da sie mehr Auswahl haben. Auf Seiten der Verkäufer steigt die Wichtigkeit einer durchdachten Vermarktungsstrategie mit hochprofessionellen Verkaufsunterlagen und einer zeitgemässen Präsentation der Immobilie. Dank der weiterhin sehr guten Nachfrage bleibt das Preisniveau stabil, jedoch zeigen sich Konsolidierungstendenzen auf dem Markt für Einfamilienhäuser. 

A

Online Home Market Analysis

Die Online Home Market Analysis ist eine Auswertung des Immobilienangebots von Immoscout24 in zusammenarbeit mit dem Hauseigentümerverband sowie dem Swiss Real Estate Institute. Die beobachtete Periode liegt in jedem Jahr zwischen dem dritten Quartal des Vorjahres bis zum zweiten Quartal des Folgejahres. 

Erneuter Anstieg der Anzahl Inserate – jedoch abgeschwächt

In der beobachteten Periode 2023/24 war ein massiver Zugang der inserierten Einfamilienhäuser gegenüber der Vorjahresperiode mit einem markanten Plus von 36% zu beobachten. In der vergangenen Periode hat es erneut mehr inserierte Einfamilienhäuser gegeben, jedoch in einem tieferen Ausmass (+ 4%). Bei der Insertionsdauer ist schweizweit ebenfalls eine steigende Tendenz zu beobachten, aktuell ist ein Einfamilienhaus durchschnittlich 79 Tage online. 

Interessenten wählerischer – hochwertige Verkaufsunterlagen entscheidend

Dies bedeutet für die Marktteilnehmer, dass Käufer sich tendenziell etwas mehr Zeit nehmen und wählerischer geworden sind, da sie mehr Auswahl haben. Auf Seiten der Verkäufer steigt die Wichtigkeit einer durchdachten Vermarktungsstrategie mit hochprofessionellen Verkaufsunterlagen und einer zeitgemässen Präsentation der Immobilie. Dank der weiterhin sehr guten Nachfrage bleibt das Preisniveau stabil, jedoch zeigen sich Konsolidierungstendenzen auf dem Markt für Einfamilienhäuser. 

S

Optimismus trotz dürftiger Wirtschaftsprognosen

Der Swiss Real Estate Sentiment Index misst seit 2012 die Stimmung unter Immobilieninvestoren. Verantwortlich für den höchsten Anstieg seit Messbeginn sind vor allem die Preiserwartungen der Marktteilnehmer. Fast alle Teilnehmenden rechnen mit steigenden Immobilienpreisen – vor allem im Wohnsegment und seit langem wieder bei Büroräumlichkeiten. Die Preisentwicklung von Gewerbe- und Verkaufsflächen wird weiterhin leicht negativ eingeschätzt.  Gleichzeitig schätzt die Branche die gesamtwirtschaftliche Lage eher pessimistisch ein.

Preisboom in allen Lagen

Die Preiserwartungen für Wohnimmobilien erreichen mit 131 Punkten einen neuen Höchstwert. Rund 94 % der Befragten erwarten einen leichten bis starken Preisanstieg. Bemerkenswert: Erstmals sind die Preisprognosen auch für periphere Lagen positiv. Besonders optimistisch sind die Erwartungen für die Regionen Zürich, Zentralschweiz und die Genferseeregion. 

Branche sieht auch Risiken

Als größte Herausforderung wird von den Experten die strenge Regulierung gesehen – sie erreicht im diesjährigen Survey mit 2,5 von 3 Punkten den höchsten je gemessenen Wert. Auf Platz 2 liegt das wirtschaftliche Umfeld in Europa, das ebenfalls als Risiko eingeschätzt wird (2,0 Punkte). Andere Risiken wie Zahlungsausfälle oder Zinsentwicklung spielen eine kleinere Rolle.

Fazit: Die Schweizer Immobilienbranche blickt trotz makroökonomischer Unsicherheiten sehr optimistisch auf die kommenden 12 Monate. Besonders stark ist der Glaube an weiter steigende Preise – auch in bislang weniger im Fokus stehenden Lagen.

Quelle: Real Estate Move, „Swiss Real Estate Sentiment Index befindet sich auf dem Höchstand“, 14. Oktober 2025

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Optimismus trotz dürftiger Wirtschaftsprognosen

Der Swiss Real Estate Sentiment Index misst seit 2012 die Stimmung unter Immobilieninvestoren. Verantwortlich für den höchsten Anstieg seit Messbeginn sind vor allem die Preiserwartungen der Marktteilnehmer. Fast alle Teilnehmenden rechnen mit steigenden Immobilienpreisen – vor allem im Wohnsegment und seit langem wieder bei Büroräumlichkeiten. Die Preisentwicklung von Gewerbe- und Verkaufsflächen wird weiterhin leicht negativ eingeschätzt.  Gleichzeitig schätzt die Branche die gesamtwirtschaftliche Lage eher pessimistisch ein.

Preisboom in allen Lagen

Die Preiserwartungen für Wohnimmobilien erreichen mit 131 Punkten einen neuen Höchstwert. Rund 94 % der Befragten erwarten einen leichten bis starken Preisanstieg. Bemerkenswert: Erstmals sind die Preisprognosen auch für periphere Lagen positiv. Besonders optimistisch sind die Erwartungen für die Regionen Zürich, Zentralschweiz und die Genferseeregion. 

Branche sieht auch Risiken

Als größte Herausforderung wird von den Experten die strenge Regulierung gesehen – sie erreicht im diesjährigen Survey mit 2,5 von 3 Punkten den höchsten je gemessenen Wert. Auf Platz 2 liegt das wirtschaftliche Umfeld in Europa, das ebenfalls als Risiko eingeschätzt wird (2,0 Punkte). Andere Risiken wie Zahlungsausfälle oder Zinsentwicklung spielen eine kleinere Rolle.

Fazit: Die Schweizer Immobilienbranche blickt trotz makroökonomischer Unsicherheiten sehr optimistisch auf die kommenden 12 Monate. Besonders stark ist der Glaube an weiter steigende Preise – auch in bislang weniger im Fokus stehenden Lagen.

Quelle: Real Estate Move, „Swiss Real Estate Sentiment Index befindet sich auf dem Höchstand“, 14. Oktober 2025

I

Wie läuft der Verkauf einer Eigentumswohnung in der Schweiz ab und worin unterscheidet er sich vom Verkauf eines Einfamilienhauses?

Der Verkaufsprozess einer Eigentumswohnung lässt sich – analog zum Verkauf eines Einfamilienhauses – in 5 grobe Schritte unterteilen:

  1. Vorbereitung: Immobilienanalyse, Wertfestlegung, Verkaufsunterlagen zusammentragen
  2. Vermarktung: Ausschreiben und Besichtigungen durchführen
  3. Verkaufsverhandlungen
  4. Vertragsabschluss: Finanzierung sicherstellen, Kaufvertrag beurkunden
  5. Übergabe

Interessanterweise ist der Verkauf einer Eigentumswohnung in den meisten Fällen technisch anspruchsvoller als der Verkauf eines Einfamilienhauses. So muss der Verkäufer einer Eigentumswohnung deutlich mehr Informationen zusammentragen und zur Verfügung stellen (z.B. Stockwerkbegründungsakt, Protokolle der Stockwerkeigentümergemeinschaft, Nebenkostenabrechnungen). Diese erhöhte Komplexität zeigt sich auch beim Kaufvertrag: Dieser ist für Wohnungen oftmals deutlich länger als bei Einfamilienhäusern.

Welche Fehler beobachten Sie häufig bei Privatverkäufen – und wie lassen sie sich vermeiden?

Mehr als 25 Jahre Erfahrung im Immobilienverkauf haben mir immer wieder gezeigt: Private sollten ganz grundsätzlich die Finger vom unbegleiteten Immobilienverkauf lassen – es steht viel zu viel auf dem Spiel. Die Fehler mit den gravierendsten Konsequenzen sind:

  • Falscher Preis: Meistens zu hoch und seltener zu tief
  • Sparen bei der Vermarktung: Ein paar magere Fotos mit dem Handy und die Publikation auf Gratisportalen führt nicht zum optimalen Verkaufserfolg
  • Suboptimale Verhandlungsstrategie: Eine unbedachte Äusserung zum falschen Zeitpunkt kann viel Geld kosten.
  • Juristische Fehler: Es braucht nicht viel, um mit dem Käufer in einen langwierigen Rechtsstreit zu geraten.

Wie wichtig sind professionelle Fotos, Exposés und Online-Präsenz beim heutigen Hausverkauf?

Wichtig wie eh und je. Ohne Onlinepräsenz geht heute ohnehin nichts und attraktive Fotos entscheiden darüber, ob Inserate überhaupt angeschaut werden. Ein professionelles Exposé dient vor allem der Bank für die Finanzierung.

Welche Vorteile bietet Home Staging, und lohnt sich diese Investition aus Ihrer Sicht für private Verkäufer?

Homestaging setzt sich in der Schweiz interessanterweise nur sehr zögerlich durch, obwohl viele Immobilienmakler z.B. in den USA damit seit Jahrzehnten viel Erfolg haben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine attraktive Möblierung wertet eine leerstehende und häufig kalt wirkende Immobilie stark auf und der Verkaufserlös steigt.

Für den privaten Verkäufer sind die Kosten für Homestaging aber sehr hoch (meistens mehr als 10’000 Franken). Mitglieder des Grundeigentümer Verband Schweiz können im Rahmen eines Verkaufsmandates von einem kostenlosen Homestaging profitieren.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert, amtlichem Wert und Realwert – und welcher ist beim Verkauf entscheidend?

Beim Verkauf ist einzig und allein der Verkehrswert entscheidend, welche wie folgt definiert werden kann:

Der Verkehrswert ist der unlimitierte Höchstpreis, den ein möglicher Käufer am Bewertungsstichtag bei normalem Geschäftsverkehr unter Würdigung aller Werteinflüsse für die betreffende Immobilie zu bezahlen bereit wäre (Quelle: Francesco Canonica)

Der amtliche Wert ist ein Steuerwert und wird im Rahmen der privaten Steuererklärung für die Berechnung der Vermögenssteuer benötigt. Der Realwert hingegen ist eine veraltete Bewertungsmethode bei der Immobilienbewertung.

I

Wie läuft der Verkauf einer Eigentumswohnung in der Schweiz ab und worin unterscheidet er sich vom Verkauf eines Einfamilienhauses?

Der Verkaufsprozess einer Eigentumswohnung lässt sich – analog zum Verkauf eines Einfamilienhauses – in 5 grobe Schritte unterteilen:

  1. Vorbereitung: Immobilienanalyse, Wertfestlegung, Verkaufsunterlagen zusammentragen
  2. Vermarktung: Ausschreiben und Besichtigungen durchführen
  3. Verkaufsverhandlungen
  4. Vertragsabschluss: Finanzierung sicherstellen, Kaufvertrag beurkunden
  5. Übergabe

Interessanterweise ist der Verkauf einer Eigentumswohnung in den meisten Fällen technisch anspruchsvoller als der Verkauf eines Einfamilienhauses. So muss der Verkäufer einer Eigentumswohnung deutlich mehr Informationen zusammentragen und zur Verfügung stellen (z.B. Stockwerkbegründungsakt, Protokolle der Stockwerkeigentümergemeinschaft, Nebenkostenabrechnungen). Diese erhöhte Komplexität zeigt sich auch beim Kaufvertrag: Dieser ist für Wohnungen oftmals deutlich länger als bei Einfamilienhäusern.

Welche Fehler beobachten Sie häufig bei Privatverkäufen – und wie lassen sie sich vermeiden?

Mehr als 25 Jahre Erfahrung im Immobilienverkauf haben mir immer wieder gezeigt: Private sollten ganz grundsätzlich die Finger vom unbegleiteten Immobilienverkauf lassen – es steht viel zu viel auf dem Spiel. Die Fehler mit den gravierendsten Konsequenzen sind:

  • Falscher Preis: Meistens zu hoch und seltener zu tief
  • Sparen bei der Vermarktung: Ein paar magere Fotos mit dem Handy und die Publikation auf Gratisportalen führt nicht zum optimalen Verkaufserfolg
  • Suboptimale Verhandlungsstrategie: Eine unbedachte Äusserung zum falschen Zeitpunkt kann viel Geld kosten.
  • Juristische Fehler: Es braucht nicht viel, um mit dem Käufer in einen langwierigen Rechtsstreit zu geraten.

Wie wichtig sind professionelle Fotos, Exposés und Online-Präsenz beim heutigen Hausverkauf?

Wichtig wie eh und je. Ohne Onlinepräsenz geht heute ohnehin nichts und attraktive Fotos entscheiden darüber, ob Inserate überhaupt angeschaut werden. Ein professionelles Exposé dient vor allem der Bank für die Finanzierung.

Welche Vorteile bietet Home Staging, und lohnt sich diese Investition aus Ihrer Sicht für private Verkäufer?

Homestaging setzt sich in der Schweiz interessanterweise nur sehr zögerlich durch, obwohl viele Immobilienmakler z.B. in den USA damit seit Jahrzehnten viel Erfolg haben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine attraktive Möblierung wertet eine leerstehende und häufig kalt wirkende Immobilie stark auf und der Verkaufserlös steigt.

Für den privaten Verkäufer sind die Kosten für Homestaging aber sehr hoch (meistens mehr als 10’000 Franken). Mitglieder des Grundeigentümer Verband Schweiz können im Rahmen eines Verkaufsmandates von einem kostenlosen Homestaging profitieren.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert, amtlichem Wert und Realwert – und welcher ist beim Verkauf entscheidend?

Beim Verkauf ist einzig und allein der Verkehrswert entscheidend, welche wie folgt definiert werden kann:

Der Verkehrswert ist der unlimitierte Höchstpreis, den ein möglicher Käufer am Bewertungsstichtag bei normalem Geschäftsverkehr unter Würdigung aller Werteinflüsse für die betreffende Immobilie zu bezahlen bereit wäre (Quelle: Francesco Canonica)

Der amtliche Wert ist ein Steuerwert und wird im Rahmen der privaten Steuererklärung für die Berechnung der Vermögenssteuer benötigt. Der Realwert hingegen ist eine veraltete Bewertungsmethode bei der Immobilienbewertung.

D

Was war der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert wurde 1934 in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit eingeführt, als der Staat dringend zusätzliche Einnahmen benötigte. Die in dieser Form weltweit einzigartige Steuer verpflichtete Eigenheimbesitzer dazu, den fiktiven Mietwert der selbstbewohnten Liegenschaft zu versteuern – mit der Begründung, dass sie im Vergleich zu Mietenden keine Wohnkosten tragen mussten.
Im Gegenzug konnten Schuldzinsen sowie Unterhalts- und Renovationskosten von den Steuern abgezogen werden. Dieses System sorgte jahrzehntelang für intensive Diskussionen und wiederholte Reformversuche – bis jetzt.

Gewinner und Verlierer der Abschaffung

  • Gewinner sind vor allem ältere Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Hypotheken bereits weitgehend zurückbezahlt haben und deren Liegenschaften in gutem Zustand sind. Sie profitieren vom Wegfall des Eigenmietwerts, ohne wesentliche Nachteile bei den Abzügen in Kauf nehmen zu müssen.
  • Verlierer hingegen sind jene, die erst kürzlich eine sanierungsbedürftige Immobilie erworben haben – häufig junge Familien mit hohen Hypothekarschulden. Für sie übersteigen die wegfallenden Abzugsmöglichkeiten den finanziellen Vorteil durch den abgeschafften Eigenmietwert bei weitem.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Eine aktuelle Studie der Raiffeisenbanken zeigt: Seniorinnen und Senioren behalten ihre Immobilien besonders lange und tragen damit wesentlich zur Knappheit von Einfamilienhäusern auf dem Markt bei. Der Wegfall des Eigenmietwerts verstärkt diesen Effekt, da das Halten der Immobilie steuerlich noch attraktiver wird. Die Folge: Das Angebot bleibt knapp, die Preise steigen weiter – in einem Markt, der schon heute als überhitzt gilt.
Hinzu kommt ein weiterer Nebeneffekt: Energetische Sanierungen verlieren an steuerlicher Attraktivität. Eigentümerinnen und Eigentümer dürften daher weniger häufig in teure Sanierungen investieren. Dies könnte nicht nur den Klimazielen zuwiderlaufen, sondern auch das Baugewerbe mit seinen zahlreichen Arbeitsplätzen belasten.

Fazit

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein historischer Schritt – doch von einem eindeutigen Sieg der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer kann keine Rede sein. Wer profitiert und wer verliert, hängt stark von der individuellen Situation ab. Sicher ist nur: Die Debatte rund um Wohneigentum, Steuern und Immobilienpreise wird uns auch in Zukunft begleiten.

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Was war der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert wurde 1934 in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit eingeführt, als der Staat dringend zusätzliche Einnahmen benötigte. Die in dieser Form weltweit einzigartige Steuer verpflichtete Eigenheimbesitzer dazu, den fiktiven Mietwert der selbstbewohnten Liegenschaft zu versteuern – mit der Begründung, dass sie im Vergleich zu Mietenden keine Wohnkosten tragen mussten.
Im Gegenzug konnten Schuldzinsen sowie Unterhalts- und Renovationskosten von den Steuern abgezogen werden. Dieses System sorgte jahrzehntelang für intensive Diskussionen und wiederholte Reformversuche – bis jetzt.

Gewinner und Verlierer der Abschaffung

  • Gewinner sind vor allem ältere Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Hypotheken bereits weitgehend zurückbezahlt haben und deren Liegenschaften in gutem Zustand sind. Sie profitieren vom Wegfall des Eigenmietwerts, ohne wesentliche Nachteile bei den Abzügen in Kauf nehmen zu müssen.
  • Verlierer hingegen sind jene, die erst kürzlich eine sanierungsbedürftige Immobilie erworben haben – häufig junge Familien mit hohen Hypothekarschulden. Für sie übersteigen die wegfallenden Abzugsmöglichkeiten den finanziellen Vorteil durch den abgeschafften Eigenmietwert bei weitem.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Eine aktuelle Studie der Raiffeisenbanken zeigt: Seniorinnen und Senioren behalten ihre Immobilien besonders lange und tragen damit wesentlich zur Knappheit von Einfamilienhäusern auf dem Markt bei. Der Wegfall des Eigenmietwerts verstärkt diesen Effekt, da das Halten der Immobilie steuerlich noch attraktiver wird. Die Folge: Das Angebot bleibt knapp, die Preise steigen weiter – in einem Markt, der schon heute als überhitzt gilt.
Hinzu kommt ein weiterer Nebeneffekt: Energetische Sanierungen verlieren an steuerlicher Attraktivität. Eigentümerinnen und Eigentümer dürften daher weniger häufig in teure Sanierungen investieren. Dies könnte nicht nur den Klimazielen zuwiderlaufen, sondern auch das Baugewerbe mit seinen zahlreichen Arbeitsplätzen belasten.

Fazit

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein historischer Schritt – doch von einem eindeutigen Sieg der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer kann keine Rede sein. Wer profitiert und wer verliert, hängt stark von der individuellen Situation ab. Sicher ist nur: Die Debatte rund um Wohneigentum, Steuern und Immobilienpreise wird uns auch in Zukunft begleiten.

T

SARON-Hypotheken: Margen fressen SNB-Senkung auf

SARON-Hypotheken, sogenannte Geldmarkthypotheken, orientieren sich am Leitzins der Zentralbanken. Der effektive Zinssatz berechnet sich aus dem Leitzins + Marge der Banken. Trotz des Leitzinses von 0% sind die aktuell besten Angebote für SARON-Hypotheken bei ca. 0.75 % (Quelle: Hypotheke.ch), was einer ebenso hohen Marge gleichkommt. Diese Marge lag vor zwölf Monaten noch bei 0.45% Damit zeigt sich deutlich, dass Banken ihre Margen ausgeweitet haben und die geldpolitische Lockerung der SNB bei den Kundinnen und Kunden nicht ankommt.

Festhypotheken: leicht abgeschwächte Entwicklung

Etwas weniger deutlich zeigt sich die Entwicklung bei den Festhypotheken. Auch hier sind die Margen gestiegen. Ende Juni lagen die günstigsten Offerten für eine zehnjährige Festhypothek noch bei 1,3 Prozent. Inzwischen sind es 1,38 Prozent – ein Plus von 0,08 Prozentpunkten. (Quelle cash.ch)

Eigentlich wäre das Gegenteil zu erwarten gewesen: Die für Festhypotheken entscheidende Rendite der zehnjährigen Bundesobligationen ist im gleichen Zeitraum von 0,41 auf 0,24 Prozent gesunken. Auch die Swap-Sätze, der zweite wichtige Referenzwert, haben nachgegeben und liegen rund 0,1 Prozent unter dem Stand vom 21. Juni 2025, als die Nationalbank den Leitzins letztmals auf 0,0 Prozent senkte.

Banken sichern Margen – weniger Konkurrenz verschärft Lage

Die Hypothekarkonditionen spiegeln nicht nur die Marktentwicklung, sondern auch die Ertragsstrategie der Banken wider. Durch den Nullzins der SNB brechen die kurzfristigen Zinserträge weg, weshalb die Institute versuchen, ihre Gewinnmargen mit höheren Aufschlägen auf Hypotheken zu sichern. Dass dies gelingt, liegt auch an der Marktsituation. Mit dem Verschwinden der Credit Suisse fehlt ein gewichtiger Anbieter, zudem haben sich viele Pensionskassen und Versicherungen mangels Vertriebskanälen weitgehend aus dem Hypothekargeschäft zurückgezogen. Die geringere Konkurrenz erlaubt es den Banken, höhere Margen problemlos weiterzugeben. Verstärkt wird dieser Effekt durch den regulatorischen Druck im Rahmen von Basel III, der unter anderem höhere Eigenkapitalanforderungen stellt und damit ebenfalls zur Verteuerung beiträgt.

Ausblick: Keine Entspannung in Sicht

Für Kreditnehmende bedeutet dies, dass sich die Hoffnung auf spürbar tiefere Hypothekarzinsen bislang nicht erfüllt hat – weder bei SARON- noch bei Festhypotheken. Kurzfristig dürften die Margen hoch bleiben, solange der Wettbewerb im Markt eingeschränkt ist. Auf längere Sicht hängt die Entwicklung der Festhypotheken stark von den internationalen Kapitalmärkten und den Inflationserwartungen ab, die derzeit volatil bleiben.

T

SARON-Hypotheken: Margen fressen SNB-Senkung auf

SARON-Hypotheken, sogenannte Geldmarkthypotheken, orientieren sich am Leitzins der Zentralbanken. Der effektive Zinssatz berechnet sich aus dem Leitzins + Marge der Banken. Trotz des Leitzinses von 0% sind die aktuell besten Angebote für SARON-Hypotheken bei ca. 0.75 % (Quelle: Hypotheke.ch), was einer ebenso hohen Marge gleichkommt. Diese Marge lag vor zwölf Monaten noch bei 0.45% Damit zeigt sich deutlich, dass Banken ihre Margen ausgeweitet haben und die geldpolitische Lockerung der SNB bei den Kundinnen und Kunden nicht ankommt.

Festhypotheken: leicht abgeschwächte Entwicklung

Etwas weniger deutlich zeigt sich die Entwicklung bei den Festhypotheken. Auch hier sind die Margen gestiegen. Ende Juni lagen die günstigsten Offerten für eine zehnjährige Festhypothek noch bei 1,3 Prozent. Inzwischen sind es 1,38 Prozent – ein Plus von 0,08 Prozentpunkten. (Quelle cash.ch)

Eigentlich wäre das Gegenteil zu erwarten gewesen: Die für Festhypotheken entscheidende Rendite der zehnjährigen Bundesobligationen ist im gleichen Zeitraum von 0,41 auf 0,24 Prozent gesunken. Auch die Swap-Sätze, der zweite wichtige Referenzwert, haben nachgegeben und liegen rund 0,1 Prozent unter dem Stand vom 21. Juni 2025, als die Nationalbank den Leitzins letztmals auf 0,0 Prozent senkte.

Banken sichern Margen – weniger Konkurrenz verschärft Lage

Die Hypothekarkonditionen spiegeln nicht nur die Marktentwicklung, sondern auch die Ertragsstrategie der Banken wider. Durch den Nullzins der SNB brechen die kurzfristigen Zinserträge weg, weshalb die Institute versuchen, ihre Gewinnmargen mit höheren Aufschlägen auf Hypotheken zu sichern. Dass dies gelingt, liegt auch an der Marktsituation. Mit dem Verschwinden der Credit Suisse fehlt ein gewichtiger Anbieter, zudem haben sich viele Pensionskassen und Versicherungen mangels Vertriebskanälen weitgehend aus dem Hypothekargeschäft zurückgezogen. Die geringere Konkurrenz erlaubt es den Banken, höhere Margen problemlos weiterzugeben. Verstärkt wird dieser Effekt durch den regulatorischen Druck im Rahmen von Basel III, der unter anderem höhere Eigenkapitalanforderungen stellt und damit ebenfalls zur Verteuerung beiträgt.

Ausblick: Keine Entspannung in Sicht

Für Kreditnehmende bedeutet dies, dass sich die Hoffnung auf spürbar tiefere Hypothekarzinsen bislang nicht erfüllt hat – weder bei SARON- noch bei Festhypotheken. Kurzfristig dürften die Margen hoch bleiben, solange der Wettbewerb im Markt eingeschränkt ist. Auf längere Sicht hängt die Entwicklung der Festhypotheken stark von den internationalen Kapitalmärkten und den Inflationserwartungen ab, die derzeit volatil bleiben.

U

Forderungen nach stärkerer Zinssenkung

US-Präsident Donald Trump hatte im Vorfeld eine deutlichere Zinssenkung gefordert. Auch der Trump-nahe Ökonom Stephan Miran sprach sich im geldpolitischen Ausschuss für einen stärkeren Schritt aus, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Die Mehrheit der zwölf stimmberechtigten Mitglieder votierte für die moderate Senkung um 0,25 Prozentpunkte.

Arbeitsmarkt als Schlüsselfaktor

Ausschlaggebend für den Entscheid war weniger die politische Einflussnahme, sondern vor allem die Entwicklung am Arbeitsmarkt, der seit einiger Zeit an Dynamik verliert. Mit der Zinssenkung versucht die FED, einen Ausgleich zu schaffen: Einerseits soll die Konjunktur, insbesondere die Beschäftigung, gestützt werden; andererseits gilt es, die nach wie vor erhöhte Inflation im Zaum zu halten.

Bedeutung für die Schweiz

Direkte Auswirkungen auf den Schweizer Immobilien- und Zinsmarkt sind durch den Entscheid nicht zu erwarten. Dennoch hat die Kehrtwende der weltweit einflussreichsten Notenbank Signalwirkung. Mit dem Schritt der FED verstärkt sich der Eindruck, dass eine globale Phase sinkender Zinsen begonnen hat. Für die Schweiz bedeutet dies, dass Hypotheken voraussichtlich attraktiv bleiben – was die Preisdynamik am Immobilienmarkt weiterhin stützen dürfte.

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Forderungen nach stärkerer Zinssenkung

US-Präsident Donald Trump hatte im Vorfeld eine deutlichere Zinssenkung gefordert. Auch der Trump-nahe Ökonom Stephan Miran sprach sich im geldpolitischen Ausschuss für einen stärkeren Schritt aus, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Die Mehrheit der zwölf stimmberechtigten Mitglieder votierte für die moderate Senkung um 0,25 Prozentpunkte.

Arbeitsmarkt als Schlüsselfaktor

Ausschlaggebend für den Entscheid war weniger die politische Einflussnahme, sondern vor allem die Entwicklung am Arbeitsmarkt, der seit einiger Zeit an Dynamik verliert. Mit der Zinssenkung versucht die FED, einen Ausgleich zu schaffen: Einerseits soll die Konjunktur, insbesondere die Beschäftigung, gestützt werden; andererseits gilt es, die nach wie vor erhöhte Inflation im Zaum zu halten.

Bedeutung für die Schweiz

Direkte Auswirkungen auf den Schweizer Immobilien- und Zinsmarkt sind durch den Entscheid nicht zu erwarten. Dennoch hat die Kehrtwende der weltweit einflussreichsten Notenbank Signalwirkung. Mit dem Schritt der FED verstärkt sich der Eindruck, dass eine globale Phase sinkender Zinsen begonnen hat. Für die Schweiz bedeutet dies, dass Hypotheken voraussichtlich attraktiv bleiben – was die Preisdynamik am Immobilienmarkt weiterhin stützen dürfte.

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