Was unsere Kunden
zu sagen haben

Erfahren Sie, wie über 50’000 Personen in der Schweiz den Grundeigentümer Verband für erfolgreichere Immobilientransaktionen genutzt haben.

Find out what real clients have to say

Over 44,000 People in Switzerland Have Used the Swiss Property Owners Association to Achieve Better Results in Buying or Selling Their Home

Geopolitischer Schock trifft die Weltwirtschaft

Die Auswirkungen des Iran-Kriegs sind massiv: Die Blockade zentraler Handelsrouten wie der Straße von Hormus treibt Öl- und Gaspreise nach oben und verstärkt Inflationsrisiken weltweit. Gleichzeitig leidet die wirtschaftliche Dynamik in Europa und anderen Industrienationen deutlich unter den gestiegenen Kosten.

Diese Kombination aus Inflation und schwächerem Wachstum – oft als „Stagflation“ bezeichnet – hat direkte Folgen für Zinsen, Investitionen und damit auch für Immobilienmärkte.

Schweizer Immobilien als sicherer Hafen

Vor diesem Hintergrund gewinnen Schweizer Immobilien an Attraktivität. Laut einer kürzlich publizierten UBS-Analyse gelten sie für internationale Investoren als stabile Absicherung gegen geopolitische Risiken.

Ein zentraler Treiber ist der starke Schweizer Franken, der in Krisenzeiten zusätzlich aufwertet und Investitionen absichert. Besonders gefragt bleiben Luxus- und Ferienimmobilien in Top-Destinationen wie St. Moritz oder Gstaad, wo internationale Käufer weiterhin eine tragende Rolle spielen.

Hypotheken: Stabilität trotz globalem Druck

Trotz des globalen Inflationsdrucks infolge des Iran-Kriegs bleiben die Zinsen für Geldmarkthypotheken in der Schweiz voraussichtlich stabil. Langfristige Festhypotheken hingegen zeigen einen leichten Aufwärtstrend, da steigende Energiepreise und Inflation auch hierzulande auf die Kapitalmärkte wirken.

Für Eigenheimbesitzer bedeutet das: kurzfristig wenig Veränderung, langfristig jedoch steigende Finanzierungskosten.

Immobilienanlagen profitieren

Auch börsennotierte Immobilienanlagen zeigen sich robust. Während viele Aktienmärkte unter den Folgen des Iran-Kriegs leiden, entwickeln sich Immobilienwerte vergleichsweise stabil.

Allerdings hat diese Stabilität ihren Preis: Die Bewertungen sind hoch, und Experten warnen davor, dass steigende Zinsen oder eine Eskalation des Konflikts zu Korrekturen führen könnten.

Fazit: Gewinner der Krise – mit Risiken

Der Iran-Krieg verschiebt Kapitalströme weltweit – weg von unsicheren Regionen hin zu stabilen Märkten wie der Schweiz. Immobilien profitieren davon besonders.

Doch die Situation bleibt fragil: Sollte der Konflikt weiter eskalieren, könnten steigende Zinsen und wirtschaftliche Abschwächung auch den bislang robusten Schweizer Immobilienmarkt stärker unter Druck setzen.

Der Grundeigentümer Verband Schweiz wird in der März 2026 Ausgabe des Schweizer Wirtschaftsmagazins BILANZ in den folgenden 4 Kategorien zu den «Top Immobilienexperten in der Schweiz 2026» gekürt:

  • Immobilienbewertung
  • An- und Verkauf (Immobilienvermittlung)
  • Immobilienfinanzierung
  • Immobilienexperten für das Luxussegment

Diese Auszeichnung bestärkt uns in unserem Leitmotiv «Intelligent in Immobilien investieren» und zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. In einem zunehmend komplexen Marktumfeld ist ein ganzheitlicher Beratungsansatz entscheidend. Unsere über 60 engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich auch künftig mit voller Kompetenz und Leidenschaft dafür ein, mehr als 70’000 Verbandsmitglieder zuverlässig und persönlich zu begleiten – mit fundiertem Rat und tatkräftiger Unterstützung.

Hier geht es zum offiziellen Artikel in der BILANZ

Alternde Schweiz

In vielen Regionen der Welt und insbesondere in Europa ist der demografische Wandel voll im Gange. Die Schweiz macht hier keine Ausnahme. Während die Geburtenrate mit 1,29 Kindern pro Frau 2024 auf einem Rekordtief angekommen ist, steigt die Lebenserwartung kontinuierlich an und liegt gemäss Bundesamt für Statistik bei Frauen bei knapp 86 Jahren (Stand 2024). Die Zahl der Erwerbstätigen nimmt so immer mehr ab, während es mehr Pensionierte und Senioren gibt. Entsprechend sinkt auch die Zahl der Familien, insbesondere jener mit mehr als einem Kind.

Auswirkungen auf die Immobilienbranche

Gemäss Swissinfo.ch zeigen die Kantone Tessin, Bern, Neuenburg, Jura, Appenzell Ausserrhoden, Nidwalden, Obwalden, Graubünden, Glarus und Schaffhausen bereits jetzt Anzeichen einer stagnierenden Nachfrage im Verkauf, was sich z. B. an gestiegener Insertionsdauer von Inseraten zeigt. Besonders betroffen sind grosse Familienwohnungen und Einfamilienhäuser, da ältere Personen diese Größen nicht mehr oder nur noch weniger nachfragen.
Zudem sinkt die Anzahl der Transaktionen, da über 65-Jährige weniger Veränderungen an ihrer aktuellen Wohnsituation vornehmen.

Fazit: Bald mehr erschwinglicher Wohnraum für Familien?

Unter den aufgelisteten Kantonen sind viele, die über einen hohen ländlichen und teils strukturschwachen Anteil ihrer Fläche verfügen. Diese Kantone sind die ersten, die den demografischen Wandel zu spüren bekommen. Jedoch werden die Auswirkungen früher oder später die ganze Schweiz betreffen. Auf die Nachfrage bezogen dürften die Entwicklungen Folgendes bedeuten: Wohnungen bis 4,5 Zimmer und kleiner dürften stärker nachgefragt werden, während größere Wohnungen und Einfamilienhäuser in höheren Zahlen verfügbar sein werden, was sich in niedrigeren Preisen zeigen wird.

K

Chancen von KI – Mehr Effizienz und Geschwindigkeit

Durch KI werden viele Prozesse automatisiert und damit beschleunigt. Beispielsweise nutzen Liegenschaftsverwaltungen Chatbots für Fragen von Mietern, Vermittler automatisieren die Erstellung der Exposés und Inserate oder Bauzeichner und Architekten lassen ihre Entwürfe von Grundrissen von KI optimieren. Der Geschwindigkeitsgewinn ist bei standardisierten Prozessen entsprechend hoch, und so kann in der verfügbaren Zeit eine bedeutend grössere Menge an Datenmaterial verarbeitet werden.

Risiko: Qualität

Bei der viel gelobten Automatisierung der Prozesse wird deren Qualität schlechter. Denn was viele nicht wissen: KI kann keine neuen Inhalte produzieren, sondern kopiert Daten und gibt sie in verschiedenen Varianten weiter. Das Resultat sind beispielsweise sehr allgemein gehaltene Werbetexte, welche die Stärken einer Immobilie nur ungenügend beschreiben. Auch bei Chatbots von Verwaltungen ist stark zu hinterfragen, inwiefern diese aus Kundensicht einen Nutzen darstellen oder eher ein Ärgernis sind.

Fazit: Durchdachter Einsatz entscheidend

Die Immobilienwirtschaft bleibt jedoch in erster Linie ein People’s Business. Vertrauen und Nähe beeinflussen Kaufentscheidungen und die Auswahl des Dienstleisters immer noch in einem sehr hohen Mass. Diese entscheidenden Skills beherrscht KI nicht.
Entscheidend für Unternehmungen ist der gut durchdachte Einsatz von KI. Während bei sehr automatisierten Arbeitsschritten, welche effektiv bei jeder Wiederholung gleich sind, wie z. B. der Erfassung von Daten in eine Maske, ein wertvoller Effizienzgewinn einhergeht, ist insbesondere bei kreativen Prozessen sehr stark zu hinterfragen, ob der Dienstleistungsqualität nicht zu viel abgeht. Die Take-Home Message lautet: KI ist keine allwissende Maschine, sondern ein nützliches Tool, welches in bestimmten Bereichen hilft und in anderen weniger.

K

Chancen von KI – Mehr Effizienz und Geschwindigkeit

Durch KI werden viele Prozesse automatisiert und damit beschleunigt. Beispielsweise nutzen Liegenschaftsverwaltungen Chatbots für Fragen von Mietern, Vermittler automatisieren die Erstellung der Exposés und Inserate oder Bauzeichner und Architekten lassen ihre Entwürfe von Grundrissen von KI optimieren. Der Geschwindigkeitsgewinn ist bei standardisierten Prozessen entsprechend hoch, und so kann in der verfügbaren Zeit eine bedeutend grössere Menge an Datenmaterial verarbeitet werden.

Risiko: Qualität

Bei der viel gelobten Automatisierung der Prozesse wird deren Qualität schlechter. Denn was viele nicht wissen: KI kann keine neuen Inhalte produzieren, sondern kopiert Daten und gibt sie in verschiedenen Varianten weiter. Das Resultat sind beispielsweise sehr allgemein gehaltene Werbetexte, welche die Stärken einer Immobilie nur ungenügend beschreiben. Auch bei Chatbots von Verwaltungen ist stark zu hinterfragen, inwiefern diese aus Kundensicht einen Nutzen darstellen oder eher ein Ärgernis sind.

Fazit: Durchdachter Einsatz entscheidend

Die Immobilienwirtschaft bleibt jedoch in erster Linie ein People’s Business. Vertrauen und Nähe beeinflussen Kaufentscheidungen und die Auswahl des Dienstleisters immer noch in einem sehr hohen Mass. Diese entscheidenden Skills beherrscht KI nicht.
Entscheidend für Unternehmungen ist der gut durchdachte Einsatz von KI. Während bei sehr automatisierten Arbeitsschritten, welche effektiv bei jeder Wiederholung gleich sind, wie z. B. der Erfassung von Daten in eine Maske, ein wertvoller Effizienzgewinn einhergeht, ist insbesondere bei kreativen Prozessen sehr stark zu hinterfragen, ob der Dienstleistungsqualität nicht zu viel abgeht. Die Take-Home Message lautet: KI ist keine allwissende Maschine, sondern ein nützliches Tool, welches in bestimmten Bereichen hilft und in anderen weniger.

J

Weiterer genereller Preisanstieg

Wohnraum in der Schweiz bleibt beliebt und begehrt. Daran ändert sich auch nichts, wenn die letzte Ziffer im Kalender auf eine 6 wechselt. Die Nachfrage ist weiterhin steigend, u. a. dank Bevölkerungszuwachs und attraktiver Bedingungen auf dem Hypothekenmarkt (kein bedeutender Anstieg des Leitzinses zu erwarten). Kombiniert mit einer immer noch zu niedrigen Bautätigkeit führt dies zu einem weiteren Anstieg der Transaktionspreise.

Neubauten und sanierte Objekte

Der Preisanstieg betrifft besonders sanierte Liegenschaften in gutem Zustand. Durch das Wegfallen des Eigenmietwerts (Umsetzung ab 2028, Effekt auf dem Markt bereits spürbar) fällt die zusätzliche Steuerbelastung weg. Bei wenig notwendigen Sanierungen macht dies solche Objekte grundsätzlich erschwinglicher, entsprechend werden die Preise weiter steigen.

Alternative Altbau?

Hält man auf dem Markt jedoch auch nach älteren Objekten Ausschau, besteht durchaus Hoffnung, auch noch zu vernünftigen Preisen den Zuschlag zu erhalten. Da es zukünftig nicht mehr möglich sein wird, Renovationen von den Steuern abzusetzen, überlegen sich viele Käufer genau, ob sie wirklich investieren wollen. Bei Altbauten übersteigt das wegfallende Sparpotenzial die wegfallenden fiktiven Einkünfte oft bei weitem. Zudem sind auch Hypothekarzinsen nur noch beschränkt abzugsfähig.
Dies eröffnet die Tür für Käufer, die bereit sind, Kompromisse beim Standard und Zustand für eine gewisse Zeit einzugehen, oder auch für Heimwerker, die die Sanierung kosten günstiger als andere gestalten können. Sie könnten von stagnierenden oder sogar sinkenden Preisen profitieren.

Fazit

Der Schweizer Immobilienmarkt bleibt umkämpft und das Preiskarussell dreht sich weiterhin nach oben. Altbauten könnten für einen beschränkten Interessentenkreis eine spannende Alternative bieten.

J

Weiterer genereller Preisanstieg

Wohnraum in der Schweiz bleibt beliebt und begehrt. Daran ändert sich auch nichts, wenn die letzte Ziffer im Kalender auf eine 6 wechselt. Die Nachfrage ist weiterhin steigend, u. a. dank Bevölkerungszuwachs und attraktiver Bedingungen auf dem Hypothekenmarkt (kein bedeutender Anstieg des Leitzinses zu erwarten). Kombiniert mit einer immer noch zu niedrigen Bautätigkeit führt dies zu einem weiteren Anstieg der Transaktionspreise.

Neubauten und sanierte Objekte

Der Preisanstieg betrifft besonders sanierte Liegenschaften in gutem Zustand. Durch das Wegfallen des Eigenmietwerts (Umsetzung ab 2028, Effekt auf dem Markt bereits spürbar) fällt die zusätzliche Steuerbelastung weg. Bei wenig notwendigen Sanierungen macht dies solche Objekte grundsätzlich erschwinglicher, entsprechend werden die Preise weiter steigen.

Alternative Altbau?

Hält man auf dem Markt jedoch auch nach älteren Objekten Ausschau, besteht durchaus Hoffnung, auch noch zu vernünftigen Preisen den Zuschlag zu erhalten. Da es zukünftig nicht mehr möglich sein wird, Renovationen von den Steuern abzusetzen, überlegen sich viele Käufer genau, ob sie wirklich investieren wollen. Bei Altbauten übersteigt das wegfallende Sparpotenzial die wegfallenden fiktiven Einkünfte oft bei weitem. Zudem sind auch Hypothekarzinsen nur noch beschränkt abzugsfähig.
Dies eröffnet die Tür für Käufer, die bereit sind, Kompromisse beim Standard und Zustand für eine gewisse Zeit einzugehen, oder auch für Heimwerker, die die Sanierung kosten günstiger als andere gestalten können. Sie könnten von stagnierenden oder sogar sinkenden Preisen profitieren.

Fazit

Der Schweizer Immobilienmarkt bleibt umkämpft und das Preiskarussell dreht sich weiterhin nach oben. Altbauten könnten für einen beschränkten Interessentenkreis eine spannende Alternative bieten.

A

Online Home Market Analysis

Die Online Home Market Analysis ist eine Auswertung des Immobilienangebots von Immoscout24 in zusammenarbeit mit dem Hauseigentümerverband sowie dem Swiss Real Estate Institute. Die beobachtete Periode liegt in jedem Jahr zwischen dem dritten Quartal des Vorjahres bis zum zweiten Quartal des Folgejahres. 

Erneuter Anstieg der Anzahl Inserate – jedoch abgeschwächt

In der beobachteten Periode 2023/24 war ein massiver Zugang der inserierten Einfamilienhäuser gegenüber der Vorjahresperiode mit einem markanten Plus von 36% zu beobachten. In der vergangenen Periode hat es erneut mehr inserierte Einfamilienhäuser gegeben, jedoch in einem tieferen Ausmass (+ 4%). Bei der Insertionsdauer ist schweizweit ebenfalls eine steigende Tendenz zu beobachten, aktuell ist ein Einfamilienhaus durchschnittlich 79 Tage online. 

Interessenten wählerischer – hochwertige Verkaufsunterlagen entscheidend

Dies bedeutet für die Marktteilnehmer, dass Käufer sich tendenziell etwas mehr Zeit nehmen und wählerischer geworden sind, da sie mehr Auswahl haben. Auf Seiten der Verkäufer steigt die Wichtigkeit einer durchdachten Vermarktungsstrategie mit hochprofessionellen Verkaufsunterlagen und einer zeitgemässen Präsentation der Immobilie. Dank der weiterhin sehr guten Nachfrage bleibt das Preisniveau stabil, jedoch zeigen sich Konsolidierungstendenzen auf dem Markt für Einfamilienhäuser. 

A

Online Home Market Analysis

Die Online Home Market Analysis ist eine Auswertung des Immobilienangebots von Immoscout24 in zusammenarbeit mit dem Hauseigentümerverband sowie dem Swiss Real Estate Institute. Die beobachtete Periode liegt in jedem Jahr zwischen dem dritten Quartal des Vorjahres bis zum zweiten Quartal des Folgejahres. 

Erneuter Anstieg der Anzahl Inserate – jedoch abgeschwächt

In der beobachteten Periode 2023/24 war ein massiver Zugang der inserierten Einfamilienhäuser gegenüber der Vorjahresperiode mit einem markanten Plus von 36% zu beobachten. In der vergangenen Periode hat es erneut mehr inserierte Einfamilienhäuser gegeben, jedoch in einem tieferen Ausmass (+ 4%). Bei der Insertionsdauer ist schweizweit ebenfalls eine steigende Tendenz zu beobachten, aktuell ist ein Einfamilienhaus durchschnittlich 79 Tage online. 

Interessenten wählerischer – hochwertige Verkaufsunterlagen entscheidend

Dies bedeutet für die Marktteilnehmer, dass Käufer sich tendenziell etwas mehr Zeit nehmen und wählerischer geworden sind, da sie mehr Auswahl haben. Auf Seiten der Verkäufer steigt die Wichtigkeit einer durchdachten Vermarktungsstrategie mit hochprofessionellen Verkaufsunterlagen und einer zeitgemässen Präsentation der Immobilie. Dank der weiterhin sehr guten Nachfrage bleibt das Preisniveau stabil, jedoch zeigen sich Konsolidierungstendenzen auf dem Markt für Einfamilienhäuser. 

S

Optimismus trotz dürftiger Wirtschaftsprognosen

Der Swiss Real Estate Sentiment Index misst seit 2012 die Stimmung unter Immobilieninvestoren. Verantwortlich für den höchsten Anstieg seit Messbeginn sind vor allem die Preiserwartungen der Marktteilnehmer. Fast alle Teilnehmenden rechnen mit steigenden Immobilienpreisen – vor allem im Wohnsegment und seit langem wieder bei Büroräumlichkeiten. Die Preisentwicklung von Gewerbe- und Verkaufsflächen wird weiterhin leicht negativ eingeschätzt.  Gleichzeitig schätzt die Branche die gesamtwirtschaftliche Lage eher pessimistisch ein.

Preisboom in allen Lagen

Die Preiserwartungen für Wohnimmobilien erreichen mit 131 Punkten einen neuen Höchstwert. Rund 94 % der Befragten erwarten einen leichten bis starken Preisanstieg. Bemerkenswert: Erstmals sind die Preisprognosen auch für periphere Lagen positiv. Besonders optimistisch sind die Erwartungen für die Regionen Zürich, Zentralschweiz und die Genferseeregion. 

Branche sieht auch Risiken

Als größte Herausforderung wird von den Experten die strenge Regulierung gesehen – sie erreicht im diesjährigen Survey mit 2,5 von 3 Punkten den höchsten je gemessenen Wert. Auf Platz 2 liegt das wirtschaftliche Umfeld in Europa, das ebenfalls als Risiko eingeschätzt wird (2,0 Punkte). Andere Risiken wie Zahlungsausfälle oder Zinsentwicklung spielen eine kleinere Rolle.

Fazit: Die Schweizer Immobilienbranche blickt trotz makroökonomischer Unsicherheiten sehr optimistisch auf die kommenden 12 Monate. Besonders stark ist der Glaube an weiter steigende Preise – auch in bislang weniger im Fokus stehenden Lagen.

Quelle: Real Estate Move, „Swiss Real Estate Sentiment Index befindet sich auf dem Höchstand“, 14. Oktober 2025

S

Optimismus trotz dürftiger Wirtschaftsprognosen

Der Swiss Real Estate Sentiment Index misst seit 2012 die Stimmung unter Immobilieninvestoren. Verantwortlich für den höchsten Anstieg seit Messbeginn sind vor allem die Preiserwartungen der Marktteilnehmer. Fast alle Teilnehmenden rechnen mit steigenden Immobilienpreisen – vor allem im Wohnsegment und seit langem wieder bei Büroräumlichkeiten. Die Preisentwicklung von Gewerbe- und Verkaufsflächen wird weiterhin leicht negativ eingeschätzt.  Gleichzeitig schätzt die Branche die gesamtwirtschaftliche Lage eher pessimistisch ein.

Preisboom in allen Lagen

Die Preiserwartungen für Wohnimmobilien erreichen mit 131 Punkten einen neuen Höchstwert. Rund 94 % der Befragten erwarten einen leichten bis starken Preisanstieg. Bemerkenswert: Erstmals sind die Preisprognosen auch für periphere Lagen positiv. Besonders optimistisch sind die Erwartungen für die Regionen Zürich, Zentralschweiz und die Genferseeregion. 

Branche sieht auch Risiken

Als größte Herausforderung wird von den Experten die strenge Regulierung gesehen – sie erreicht im diesjährigen Survey mit 2,5 von 3 Punkten den höchsten je gemessenen Wert. Auf Platz 2 liegt das wirtschaftliche Umfeld in Europa, das ebenfalls als Risiko eingeschätzt wird (2,0 Punkte). Andere Risiken wie Zahlungsausfälle oder Zinsentwicklung spielen eine kleinere Rolle.

Fazit: Die Schweizer Immobilienbranche blickt trotz makroökonomischer Unsicherheiten sehr optimistisch auf die kommenden 12 Monate. Besonders stark ist der Glaube an weiter steigende Preise – auch in bislang weniger im Fokus stehenden Lagen.

Quelle: Real Estate Move, „Swiss Real Estate Sentiment Index befindet sich auf dem Höchstand“, 14. Oktober 2025

I

Wie läuft der Verkauf einer Eigentumswohnung in der Schweiz ab und worin unterscheidet er sich vom Verkauf eines Einfamilienhauses?

Der Verkaufsprozess einer Eigentumswohnung lässt sich – analog zum Verkauf eines Einfamilienhauses – in 5 grobe Schritte unterteilen:

  1. Vorbereitung: Immobilienanalyse, Wertfestlegung, Verkaufsunterlagen zusammentragen
  2. Vermarktung: Ausschreiben und Besichtigungen durchführen
  3. Verkaufsverhandlungen
  4. Vertragsabschluss: Finanzierung sicherstellen, Kaufvertrag beurkunden
  5. Übergabe

Interessanterweise ist der Verkauf einer Eigentumswohnung in den meisten Fällen technisch anspruchsvoller als der Verkauf eines Einfamilienhauses. So muss der Verkäufer einer Eigentumswohnung deutlich mehr Informationen zusammentragen und zur Verfügung stellen (z.B. Stockwerkbegründungsakt, Protokolle der Stockwerkeigentümergemeinschaft, Nebenkostenabrechnungen). Diese erhöhte Komplexität zeigt sich auch beim Kaufvertrag: Dieser ist für Wohnungen oftmals deutlich länger als bei Einfamilienhäusern.

Welche Fehler beobachten Sie häufig bei Privatverkäufen – und wie lassen sie sich vermeiden?

Mehr als 25 Jahre Erfahrung im Immobilienverkauf haben mir immer wieder gezeigt: Private sollten ganz grundsätzlich die Finger vom unbegleiteten Immobilienverkauf lassen – es steht viel zu viel auf dem Spiel. Die Fehler mit den gravierendsten Konsequenzen sind:

  • Falscher Preis: Meistens zu hoch und seltener zu tief
  • Sparen bei der Vermarktung: Ein paar magere Fotos mit dem Handy und die Publikation auf Gratisportalen führt nicht zum optimalen Verkaufserfolg
  • Suboptimale Verhandlungsstrategie: Eine unbedachte Äusserung zum falschen Zeitpunkt kann viel Geld kosten.
  • Juristische Fehler: Es braucht nicht viel, um mit dem Käufer in einen langwierigen Rechtsstreit zu geraten.

Wie wichtig sind professionelle Fotos, Exposés und Online-Präsenz beim heutigen Hausverkauf?

Wichtig wie eh und je. Ohne Onlinepräsenz geht heute ohnehin nichts und attraktive Fotos entscheiden darüber, ob Inserate überhaupt angeschaut werden. Ein professionelles Exposé dient vor allem der Bank für die Finanzierung.

Welche Vorteile bietet Home Staging, und lohnt sich diese Investition aus Ihrer Sicht für private Verkäufer?

Homestaging setzt sich in der Schweiz interessanterweise nur sehr zögerlich durch, obwohl viele Immobilienmakler z.B. in den USA damit seit Jahrzehnten viel Erfolg haben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine attraktive Möblierung wertet eine leerstehende und häufig kalt wirkende Immobilie stark auf und der Verkaufserlös steigt.

Für den privaten Verkäufer sind die Kosten für Homestaging aber sehr hoch (meistens mehr als 10’000 Franken). Mitglieder des Grundeigentümer Verband Schweiz können im Rahmen eines Verkaufsmandates von einem kostenlosen Homestaging profitieren.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert, amtlichem Wert und Realwert – und welcher ist beim Verkauf entscheidend?

Beim Verkauf ist einzig und allein der Verkehrswert entscheidend, welche wie folgt definiert werden kann:

Der Verkehrswert ist der unlimitierte Höchstpreis, den ein möglicher Käufer am Bewertungsstichtag bei normalem Geschäftsverkehr unter Würdigung aller Werteinflüsse für die betreffende Immobilie zu bezahlen bereit wäre (Quelle: Francesco Canonica)

Der amtliche Wert ist ein Steuerwert und wird im Rahmen der privaten Steuererklärung für die Berechnung der Vermögenssteuer benötigt. Der Realwert hingegen ist eine veraltete Bewertungsmethode bei der Immobilienbewertung.

I

Wie läuft der Verkauf einer Eigentumswohnung in der Schweiz ab und worin unterscheidet er sich vom Verkauf eines Einfamilienhauses?

Der Verkaufsprozess einer Eigentumswohnung lässt sich – analog zum Verkauf eines Einfamilienhauses – in 5 grobe Schritte unterteilen:

  1. Vorbereitung: Immobilienanalyse, Wertfestlegung, Verkaufsunterlagen zusammentragen
  2. Vermarktung: Ausschreiben und Besichtigungen durchführen
  3. Verkaufsverhandlungen
  4. Vertragsabschluss: Finanzierung sicherstellen, Kaufvertrag beurkunden
  5. Übergabe

Interessanterweise ist der Verkauf einer Eigentumswohnung in den meisten Fällen technisch anspruchsvoller als der Verkauf eines Einfamilienhauses. So muss der Verkäufer einer Eigentumswohnung deutlich mehr Informationen zusammentragen und zur Verfügung stellen (z.B. Stockwerkbegründungsakt, Protokolle der Stockwerkeigentümergemeinschaft, Nebenkostenabrechnungen). Diese erhöhte Komplexität zeigt sich auch beim Kaufvertrag: Dieser ist für Wohnungen oftmals deutlich länger als bei Einfamilienhäusern.

Welche Fehler beobachten Sie häufig bei Privatverkäufen – und wie lassen sie sich vermeiden?

Mehr als 25 Jahre Erfahrung im Immobilienverkauf haben mir immer wieder gezeigt: Private sollten ganz grundsätzlich die Finger vom unbegleiteten Immobilienverkauf lassen – es steht viel zu viel auf dem Spiel. Die Fehler mit den gravierendsten Konsequenzen sind:

  • Falscher Preis: Meistens zu hoch und seltener zu tief
  • Sparen bei der Vermarktung: Ein paar magere Fotos mit dem Handy und die Publikation auf Gratisportalen führt nicht zum optimalen Verkaufserfolg
  • Suboptimale Verhandlungsstrategie: Eine unbedachte Äusserung zum falschen Zeitpunkt kann viel Geld kosten.
  • Juristische Fehler: Es braucht nicht viel, um mit dem Käufer in einen langwierigen Rechtsstreit zu geraten.

Wie wichtig sind professionelle Fotos, Exposés und Online-Präsenz beim heutigen Hausverkauf?

Wichtig wie eh und je. Ohne Onlinepräsenz geht heute ohnehin nichts und attraktive Fotos entscheiden darüber, ob Inserate überhaupt angeschaut werden. Ein professionelles Exposé dient vor allem der Bank für die Finanzierung.

Welche Vorteile bietet Home Staging, und lohnt sich diese Investition aus Ihrer Sicht für private Verkäufer?

Homestaging setzt sich in der Schweiz interessanterweise nur sehr zögerlich durch, obwohl viele Immobilienmakler z.B. in den USA damit seit Jahrzehnten viel Erfolg haben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine attraktive Möblierung wertet eine leerstehende und häufig kalt wirkende Immobilie stark auf und der Verkaufserlös steigt.

Für den privaten Verkäufer sind die Kosten für Homestaging aber sehr hoch (meistens mehr als 10’000 Franken). Mitglieder des Grundeigentümer Verband Schweiz können im Rahmen eines Verkaufsmandates von einem kostenlosen Homestaging profitieren.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert, amtlichem Wert und Realwert – und welcher ist beim Verkauf entscheidend?

Beim Verkauf ist einzig und allein der Verkehrswert entscheidend, welche wie folgt definiert werden kann:

Der Verkehrswert ist der unlimitierte Höchstpreis, den ein möglicher Käufer am Bewertungsstichtag bei normalem Geschäftsverkehr unter Würdigung aller Werteinflüsse für die betreffende Immobilie zu bezahlen bereit wäre (Quelle: Francesco Canonica)

Der amtliche Wert ist ein Steuerwert und wird im Rahmen der privaten Steuererklärung für die Berechnung der Vermögenssteuer benötigt. Der Realwert hingegen ist eine veraltete Bewertungsmethode bei der Immobilienbewertung.

D

Was war der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert wurde 1934 in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit eingeführt, als der Staat dringend zusätzliche Einnahmen benötigte. Die in dieser Form weltweit einzigartige Steuer verpflichtete Eigenheimbesitzer dazu, den fiktiven Mietwert der selbstbewohnten Liegenschaft zu versteuern – mit der Begründung, dass sie im Vergleich zu Mietenden keine Wohnkosten tragen mussten.
Im Gegenzug konnten Schuldzinsen sowie Unterhalts- und Renovationskosten von den Steuern abgezogen werden. Dieses System sorgte jahrzehntelang für intensive Diskussionen und wiederholte Reformversuche – bis jetzt.

Gewinner und Verlierer der Abschaffung

  • Gewinner sind vor allem ältere Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Hypotheken bereits weitgehend zurückbezahlt haben und deren Liegenschaften in gutem Zustand sind. Sie profitieren vom Wegfall des Eigenmietwerts, ohne wesentliche Nachteile bei den Abzügen in Kauf nehmen zu müssen.
  • Verlierer hingegen sind jene, die erst kürzlich eine sanierungsbedürftige Immobilie erworben haben – häufig junge Familien mit hohen Hypothekarschulden. Für sie übersteigen die wegfallenden Abzugsmöglichkeiten den finanziellen Vorteil durch den abgeschafften Eigenmietwert bei weitem.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Eine aktuelle Studie der Raiffeisenbanken zeigt: Seniorinnen und Senioren behalten ihre Immobilien besonders lange und tragen damit wesentlich zur Knappheit von Einfamilienhäusern auf dem Markt bei. Der Wegfall des Eigenmietwerts verstärkt diesen Effekt, da das Halten der Immobilie steuerlich noch attraktiver wird. Die Folge: Das Angebot bleibt knapp, die Preise steigen weiter – in einem Markt, der schon heute als überhitzt gilt.
Hinzu kommt ein weiterer Nebeneffekt: Energetische Sanierungen verlieren an steuerlicher Attraktivität. Eigentümerinnen und Eigentümer dürften daher weniger häufig in teure Sanierungen investieren. Dies könnte nicht nur den Klimazielen zuwiderlaufen, sondern auch das Baugewerbe mit seinen zahlreichen Arbeitsplätzen belasten.

Fazit

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein historischer Schritt – doch von einem eindeutigen Sieg der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer kann keine Rede sein. Wer profitiert und wer verliert, hängt stark von der individuellen Situation ab. Sicher ist nur: Die Debatte rund um Wohneigentum, Steuern und Immobilienpreise wird uns auch in Zukunft begleiten.

D

Was war der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert wurde 1934 in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit eingeführt, als der Staat dringend zusätzliche Einnahmen benötigte. Die in dieser Form weltweit einzigartige Steuer verpflichtete Eigenheimbesitzer dazu, den fiktiven Mietwert der selbstbewohnten Liegenschaft zu versteuern – mit der Begründung, dass sie im Vergleich zu Mietenden keine Wohnkosten tragen mussten.
Im Gegenzug konnten Schuldzinsen sowie Unterhalts- und Renovationskosten von den Steuern abgezogen werden. Dieses System sorgte jahrzehntelang für intensive Diskussionen und wiederholte Reformversuche – bis jetzt.

Gewinner und Verlierer der Abschaffung

  • Gewinner sind vor allem ältere Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Hypotheken bereits weitgehend zurückbezahlt haben und deren Liegenschaften in gutem Zustand sind. Sie profitieren vom Wegfall des Eigenmietwerts, ohne wesentliche Nachteile bei den Abzügen in Kauf nehmen zu müssen.
  • Verlierer hingegen sind jene, die erst kürzlich eine sanierungsbedürftige Immobilie erworben haben – häufig junge Familien mit hohen Hypothekarschulden. Für sie übersteigen die wegfallenden Abzugsmöglichkeiten den finanziellen Vorteil durch den abgeschafften Eigenmietwert bei weitem.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Eine aktuelle Studie der Raiffeisenbanken zeigt: Seniorinnen und Senioren behalten ihre Immobilien besonders lange und tragen damit wesentlich zur Knappheit von Einfamilienhäusern auf dem Markt bei. Der Wegfall des Eigenmietwerts verstärkt diesen Effekt, da das Halten der Immobilie steuerlich noch attraktiver wird. Die Folge: Das Angebot bleibt knapp, die Preise steigen weiter – in einem Markt, der schon heute als überhitzt gilt.
Hinzu kommt ein weiterer Nebeneffekt: Energetische Sanierungen verlieren an steuerlicher Attraktivität. Eigentümerinnen und Eigentümer dürften daher weniger häufig in teure Sanierungen investieren. Dies könnte nicht nur den Klimazielen zuwiderlaufen, sondern auch das Baugewerbe mit seinen zahlreichen Arbeitsplätzen belasten.

Fazit

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein historischer Schritt – doch von einem eindeutigen Sieg der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer kann keine Rede sein. Wer profitiert und wer verliert, hängt stark von der individuellen Situation ab. Sicher ist nur: Die Debatte rund um Wohneigentum, Steuern und Immobilienpreise wird uns auch in Zukunft begleiten.

T

SARON-Hypotheken: Margen fressen SNB-Senkung auf

SARON-Hypotheken, sogenannte Geldmarkthypotheken, orientieren sich am Leitzins der Zentralbanken. Der effektive Zinssatz berechnet sich aus dem Leitzins + Marge der Banken. Trotz des Leitzinses von 0% sind die aktuell besten Angebote für SARON-Hypotheken bei ca. 0.75 % (Quelle: Hypotheke.ch), was einer ebenso hohen Marge gleichkommt. Diese Marge lag vor zwölf Monaten noch bei 0.45% Damit zeigt sich deutlich, dass Banken ihre Margen ausgeweitet haben und die geldpolitische Lockerung der SNB bei den Kundinnen und Kunden nicht ankommt.

Festhypotheken: leicht abgeschwächte Entwicklung

Etwas weniger deutlich zeigt sich die Entwicklung bei den Festhypotheken. Auch hier sind die Margen gestiegen. Ende Juni lagen die günstigsten Offerten für eine zehnjährige Festhypothek noch bei 1,3 Prozent. Inzwischen sind es 1,38 Prozent – ein Plus von 0,08 Prozentpunkten. (Quelle cash.ch)

Eigentlich wäre das Gegenteil zu erwarten gewesen: Die für Festhypotheken entscheidende Rendite der zehnjährigen Bundesobligationen ist im gleichen Zeitraum von 0,41 auf 0,24 Prozent gesunken. Auch die Swap-Sätze, der zweite wichtige Referenzwert, haben nachgegeben und liegen rund 0,1 Prozent unter dem Stand vom 21. Juni 2025, als die Nationalbank den Leitzins letztmals auf 0,0 Prozent senkte.

Banken sichern Margen – weniger Konkurrenz verschärft Lage

Die Hypothekarkonditionen spiegeln nicht nur die Marktentwicklung, sondern auch die Ertragsstrategie der Banken wider. Durch den Nullzins der SNB brechen die kurzfristigen Zinserträge weg, weshalb die Institute versuchen, ihre Gewinnmargen mit höheren Aufschlägen auf Hypotheken zu sichern. Dass dies gelingt, liegt auch an der Marktsituation. Mit dem Verschwinden der Credit Suisse fehlt ein gewichtiger Anbieter, zudem haben sich viele Pensionskassen und Versicherungen mangels Vertriebskanälen weitgehend aus dem Hypothekargeschäft zurückgezogen. Die geringere Konkurrenz erlaubt es den Banken, höhere Margen problemlos weiterzugeben. Verstärkt wird dieser Effekt durch den regulatorischen Druck im Rahmen von Basel III, der unter anderem höhere Eigenkapitalanforderungen stellt und damit ebenfalls zur Verteuerung beiträgt.

Ausblick: Keine Entspannung in Sicht

Für Kreditnehmende bedeutet dies, dass sich die Hoffnung auf spürbar tiefere Hypothekarzinsen bislang nicht erfüllt hat – weder bei SARON- noch bei Festhypotheken. Kurzfristig dürften die Margen hoch bleiben, solange der Wettbewerb im Markt eingeschränkt ist. Auf längere Sicht hängt die Entwicklung der Festhypotheken stark von den internationalen Kapitalmärkten und den Inflationserwartungen ab, die derzeit volatil bleiben.

T

SARON-Hypotheken: Margen fressen SNB-Senkung auf

SARON-Hypotheken, sogenannte Geldmarkthypotheken, orientieren sich am Leitzins der Zentralbanken. Der effektive Zinssatz berechnet sich aus dem Leitzins + Marge der Banken. Trotz des Leitzinses von 0% sind die aktuell besten Angebote für SARON-Hypotheken bei ca. 0.75 % (Quelle: Hypotheke.ch), was einer ebenso hohen Marge gleichkommt. Diese Marge lag vor zwölf Monaten noch bei 0.45% Damit zeigt sich deutlich, dass Banken ihre Margen ausgeweitet haben und die geldpolitische Lockerung der SNB bei den Kundinnen und Kunden nicht ankommt.

Festhypotheken: leicht abgeschwächte Entwicklung

Etwas weniger deutlich zeigt sich die Entwicklung bei den Festhypotheken. Auch hier sind die Margen gestiegen. Ende Juni lagen die günstigsten Offerten für eine zehnjährige Festhypothek noch bei 1,3 Prozent. Inzwischen sind es 1,38 Prozent – ein Plus von 0,08 Prozentpunkten. (Quelle cash.ch)

Eigentlich wäre das Gegenteil zu erwarten gewesen: Die für Festhypotheken entscheidende Rendite der zehnjährigen Bundesobligationen ist im gleichen Zeitraum von 0,41 auf 0,24 Prozent gesunken. Auch die Swap-Sätze, der zweite wichtige Referenzwert, haben nachgegeben und liegen rund 0,1 Prozent unter dem Stand vom 21. Juni 2025, als die Nationalbank den Leitzins letztmals auf 0,0 Prozent senkte.

Banken sichern Margen – weniger Konkurrenz verschärft Lage

Die Hypothekarkonditionen spiegeln nicht nur die Marktentwicklung, sondern auch die Ertragsstrategie der Banken wider. Durch den Nullzins der SNB brechen die kurzfristigen Zinserträge weg, weshalb die Institute versuchen, ihre Gewinnmargen mit höheren Aufschlägen auf Hypotheken zu sichern. Dass dies gelingt, liegt auch an der Marktsituation. Mit dem Verschwinden der Credit Suisse fehlt ein gewichtiger Anbieter, zudem haben sich viele Pensionskassen und Versicherungen mangels Vertriebskanälen weitgehend aus dem Hypothekargeschäft zurückgezogen. Die geringere Konkurrenz erlaubt es den Banken, höhere Margen problemlos weiterzugeben. Verstärkt wird dieser Effekt durch den regulatorischen Druck im Rahmen von Basel III, der unter anderem höhere Eigenkapitalanforderungen stellt und damit ebenfalls zur Verteuerung beiträgt.

Ausblick: Keine Entspannung in Sicht

Für Kreditnehmende bedeutet dies, dass sich die Hoffnung auf spürbar tiefere Hypothekarzinsen bislang nicht erfüllt hat – weder bei SARON- noch bei Festhypotheken. Kurzfristig dürften die Margen hoch bleiben, solange der Wettbewerb im Markt eingeschränkt ist. Auf längere Sicht hängt die Entwicklung der Festhypotheken stark von den internationalen Kapitalmärkten und den Inflationserwartungen ab, die derzeit volatil bleiben.

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Forderungen nach stärkerer Zinssenkung

US-Präsident Donald Trump hatte im Vorfeld eine deutlichere Zinssenkung gefordert. Auch der Trump-nahe Ökonom Stephan Miran sprach sich im geldpolitischen Ausschuss für einen stärkeren Schritt aus, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Die Mehrheit der zwölf stimmberechtigten Mitglieder votierte für die moderate Senkung um 0,25 Prozentpunkte.

Arbeitsmarkt als Schlüsselfaktor

Ausschlaggebend für den Entscheid war weniger die politische Einflussnahme, sondern vor allem die Entwicklung am Arbeitsmarkt, der seit einiger Zeit an Dynamik verliert. Mit der Zinssenkung versucht die FED, einen Ausgleich zu schaffen: Einerseits soll die Konjunktur, insbesondere die Beschäftigung, gestützt werden; andererseits gilt es, die nach wie vor erhöhte Inflation im Zaum zu halten.

Bedeutung für die Schweiz

Direkte Auswirkungen auf den Schweizer Immobilien- und Zinsmarkt sind durch den Entscheid nicht zu erwarten. Dennoch hat die Kehrtwende der weltweit einflussreichsten Notenbank Signalwirkung. Mit dem Schritt der FED verstärkt sich der Eindruck, dass eine globale Phase sinkender Zinsen begonnen hat. Für die Schweiz bedeutet dies, dass Hypotheken voraussichtlich attraktiv bleiben – was die Preisdynamik am Immobilienmarkt weiterhin stützen dürfte.

U

Forderungen nach stärkerer Zinssenkung

US-Präsident Donald Trump hatte im Vorfeld eine deutlichere Zinssenkung gefordert. Auch der Trump-nahe Ökonom Stephan Miran sprach sich im geldpolitischen Ausschuss für einen stärkeren Schritt aus, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Die Mehrheit der zwölf stimmberechtigten Mitglieder votierte für die moderate Senkung um 0,25 Prozentpunkte.

Arbeitsmarkt als Schlüsselfaktor

Ausschlaggebend für den Entscheid war weniger die politische Einflussnahme, sondern vor allem die Entwicklung am Arbeitsmarkt, der seit einiger Zeit an Dynamik verliert. Mit der Zinssenkung versucht die FED, einen Ausgleich zu schaffen: Einerseits soll die Konjunktur, insbesondere die Beschäftigung, gestützt werden; andererseits gilt es, die nach wie vor erhöhte Inflation im Zaum zu halten.

Bedeutung für die Schweiz

Direkte Auswirkungen auf den Schweizer Immobilien- und Zinsmarkt sind durch den Entscheid nicht zu erwarten. Dennoch hat die Kehrtwende der weltweit einflussreichsten Notenbank Signalwirkung. Mit dem Schritt der FED verstärkt sich der Eindruck, dass eine globale Phase sinkender Zinsen begonnen hat. Für die Schweiz bedeutet dies, dass Hypotheken voraussichtlich attraktiv bleiben – was die Preisdynamik am Immobilienmarkt weiterhin stützen dürfte.

T

Geschäftsflächen

Die schwächere Exportkonjunktur und die im Vergleich zur EU verschlechterten Standortbedingungen dämpfen die Nachfrage nach Geschäfts- und Industrieflächen. Da viele Objekte im Eigentum der betroffenen Firmen stehen, bleiben die Auswirkungen auf Mietzinsen jedoch moderat.

Wohnungeigentum

Auch beim privaten Wohneigentum zeigen sich bremsende Effekte. Geringeres Beschäftigungswachstum reduziert die Zuwanderung und Kaufkraft, Preisanstiege fallen dadurch leicht moderater aus. Insgesamt bleibt die Wirkung begrenzt, solange die Pharma- und Chemieindustrie ihre Rentabilität auf einem guten Niveau halten kann.

Fallende Zinsen erneut zu erwarten

Leicht sinkende Zinsen wirken stabilisierend und mildern die negativen Einflüsse ab. Gleichzeitig zeigt sich die Binnenorientierung des Immobiliensektors als zweischneidiges Schwert: Sie schützt vor direkter Betroffenheit durch Zölle, macht aber anfälliger, wenn die Schweizer Wirtschaft stärker leidet als die EU. Zudem werden Zinsrückgänge nicht 1:1 von den Banken den Kunden weitergegeben. 

Inflation und Baupreise

Die Auswirkungen auf Inflation und Baupreise sind gering, da mögliche Kostensteigerungen durch Überangebote und Konjunkturabkühlung kompensiert werden. Regional sind vor allem Industrie- und Agrargemeinden betroffen, während Finanzzentren und touristische Regionen weitgehend verschont bleiben.

Zusammengefasst nur leichte Korrektur des Immobilienmarkts

Insgesamt reagiert der Schweizer Immobilienmarkt gem. Wüest Partner nur verhalten auf die Zölle. Zwar kommt es zu Dämpfern bei der Nachfrage, doch größere Verwerfungen bleiben aus – die Marktmechanismen und leicht sinkende Zinsen wirken stabilisierend, sodass die Auswirkungen insgesamt moderat bleiben.

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Geschäftsflächen

Die schwächere Exportkonjunktur und die im Vergleich zur EU verschlechterten Standortbedingungen dämpfen die Nachfrage nach Geschäfts- und Industrieflächen. Da viele Objekte im Eigentum der betroffenen Firmen stehen, bleiben die Auswirkungen auf Mietzinsen jedoch moderat.

Wohnungeigentum

Auch beim privaten Wohneigentum zeigen sich bremsende Effekte. Geringeres Beschäftigungswachstum reduziert die Zuwanderung und Kaufkraft, Preisanstiege fallen dadurch leicht moderater aus. Insgesamt bleibt die Wirkung begrenzt, solange die Pharma- und Chemieindustrie ihre Rentabilität auf einem guten Niveau halten kann.

Fallende Zinsen erneut zu erwarten

Leicht sinkende Zinsen wirken stabilisierend und mildern die negativen Einflüsse ab. Gleichzeitig zeigt sich die Binnenorientierung des Immobiliensektors als zweischneidiges Schwert: Sie schützt vor direkter Betroffenheit durch Zölle, macht aber anfälliger, wenn die Schweizer Wirtschaft stärker leidet als die EU. Zudem werden Zinsrückgänge nicht 1:1 von den Banken den Kunden weitergegeben. 

Inflation und Baupreise

Die Auswirkungen auf Inflation und Baupreise sind gering, da mögliche Kostensteigerungen durch Überangebote und Konjunkturabkühlung kompensiert werden. Regional sind vor allem Industrie- und Agrargemeinden betroffen, während Finanzzentren und touristische Regionen weitgehend verschont bleiben.

Zusammengefasst nur leichte Korrektur des Immobilienmarkts

Insgesamt reagiert der Schweizer Immobilienmarkt gem. Wüest Partner nur verhalten auf die Zölle. Zwar kommt es zu Dämpfern bei der Nachfrage, doch größere Verwerfungen bleiben aus – die Marktmechanismen und leicht sinkende Zinsen wirken stabilisierend, sodass die Auswirkungen insgesamt moderat bleiben.

L

Was jedoch häufig übersehen wird: Viele Immobilienkäufe durch sogenannte „Personen aus dem Ausland“ unterliegen gar nicht der Lex Koller. Entscheidend ist nämlich nicht allein die Staatsangehörigkeit, sondern der Aufenthaltsstatus. In der Praxis zeigt sich: Wer über eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung verfügt, gilt oftmals nicht als „Person im Ausland“ im Sinne der Lex Koller – und benötigt somit keine Bewilligung.

Was regelt die Lex Koller – und für wen gilt sie tatsächlich?

Die Lex Koller verpflichtet ausländische Personen grundsätzlich dazu, vor dem Erwerb von Grundstücken oder Immobilien in der Schweiz eine Bewilligung einzuholen. Dies wirkt auf den ersten Blick restriktiv – doch in der Realität betrifft das Gesetz nur einen kleinen Teil der Fälle. Der Grund: Viele Käuferinnen und Käufer gelten rechtlich nicht als ausländische Personen im Sinne der Gesetzgebung.

Nicht als ausländische Personen im Sinne der Lex Koller gelten:

  • Alle Personen mit Aufenthaltsbewilligung C und Wohnsitz in der Schweiz
  • Bürgerinnen und Bürger von EU/EFTA-Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz mit mindestens Aufenthaltsbewilligung B

Das bedeutet konkret: Zum Beispiel können deutsche Staatsangehörige mit B-Ausweis oder US-Bürger mit C-Ausweis und Wohnsitz in der Schweiz problemlos Wohneigentum erwerben – ohne Bewilligungspflicht. Diese Personen sind Schweizerinnen und Schweizern in Bezug auf Immobilientransaktionen gleichgestellt.

Folgende Darstellung zeigt den Geltungsbereich von Lex Koller nach Nutzung und Art der Immobilie:

Ausnahmen von der Bewilligungspflicht – klar geregelt

Handelt es sich tatsächlich um Personen aus dem Ausland im Sinne der Lex Koller, kennt das Gesetz dennoch verschiedene Ausnahmen, bei denen keine Bewilligung erforderlich ist. Die wichtigsten Ausnahmen sind:

  1. Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltsbewilligung B und Wohnsitz in der Schweiz dürfen eine Immobilie als Hauptwohnsitz erwerben.
  2. Grenzgängerinnen und Grenzgänger dürfen im Grenzraum ihres Arbeitsortes eine Zweitwohnung erwerben.
  3. Betriebsstätten: Geschäftsliegenschaften für den operativen Geschäftsbetrieb dürfen unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder der Herkunft der Eigentümer erworben werden.
  4. Ferienwohnungen: In anerkannten Fremdenverkehrsgebieten können pro Jahr bis zu 1’500 Einheiten schweizweit an Personen im Ausland verkauft werden. Die Verteilung der Kontingente erfolgt durch die Kantone, zudem können die Gemeinden zusätzliche eigene Bedingungen definieren im Sinne des Gesetzes.

Einschränkungen bei den Ausnahmen

Wer eine Ausnahme beansprucht, unterliegt spezifischen Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung und Beschaffenheit der Immobilie.

Grundstücksfläche:

  • Hauptwohnsitz (Drittstaatenangehörige): max. 3’000 m²
  • Ferienwohnungen: max. 2’000 m²
  • Grenzgängerinnen und Grenzgänger: max. 1’000 m²

Wohnfläche:

  • Ferienwohnungen: max. 200 m²
  • Für andere Kategorien bestehen keine gesetzlichen Beschränkungen der Wohnfläche

Weitere Vorgaben:

  • Vermietung ist in allen Ausnahmefällen nicht zulässig.
  • Bei Bauland: Der Baubeginn muss innerhalb eines Jahres erfolgen.

Grundsatz: Ist eine Bewilligung erforderlich – ist das meist problematisch

Wird im Rahmen einer Transaktion dennoch eine Bewilligung erforderlich, ist besondere Vorsicht geboten. In der Beratungspraxis gilt: Ein bewilligungspflichtiger Erwerb ist ein Sonderfall und sollte stets kritisch geprüft werden. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen frühzeitig die zuständigen kantonalen Behörden einzubeziehen und gegebenenfalls eine Vorabklärung (Feststellungsanfrage) einzuholen.

Verfahren und Zuständigkeiten

Für die Prüfung der Bewilligungspflicht sowie für die Erteilung der Bewilligung sind die kantonalen Behörden zuständig. Bei Unsicherheiten kann eine Feststellungsanfrage gestellt werden, um Klarheit über die Anwendbarkeit der Lex Koller zu erhalten.

Fazit – Die Lex Koller richtig verstehen und anwenden

Die Lex Koller erscheint auf den ersten Blick als umfassendes und restriktives Gesetz. In der Praxis jedoch kommt sie in vielen Fällen nicht zur Anwendung, da ein grosser Teil der Käuferinnen und Käufer nicht als ausländische Personen im Sinne des Gesetzes gelten. Ausschlaggebend ist nicht primär die Staatsangehörigkeit, sondern der Aufenthaltsstatus.

Erst wenn eine Bewilligung erforderlich wird, ist erhöhte Aufmerksamkeit angebracht. In solchen Fällen sollte eine vertiefte Prüfung erfolgen, idealerweise unter Einbezug der kantonalen Behörden.

Für Fachpersonen in der Immobilienbranche gilt deshalb: Nicht abschrecken lassen – sondern differenziert und rechtssicher beraten.

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Was jedoch häufig übersehen wird: Viele Immobilienkäufe durch sogenannte „Personen aus dem Ausland“ unterliegen gar nicht der Lex Koller. Entscheidend ist nämlich nicht allein die Staatsangehörigkeit, sondern der Aufenthaltsstatus. In der Praxis zeigt sich: Wer über eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung verfügt, gilt oftmals nicht als „Person im Ausland“ im Sinne der Lex Koller – und benötigt somit keine Bewilligung.

Was regelt die Lex Koller – und für wen gilt sie tatsächlich?

Die Lex Koller verpflichtet ausländische Personen grundsätzlich dazu, vor dem Erwerb von Grundstücken oder Immobilien in der Schweiz eine Bewilligung einzuholen. Dies wirkt auf den ersten Blick restriktiv – doch in der Realität betrifft das Gesetz nur einen kleinen Teil der Fälle. Der Grund: Viele Käuferinnen und Käufer gelten rechtlich nicht als ausländische Personen im Sinne der Gesetzgebung.

Nicht als ausländische Personen im Sinne der Lex Koller gelten:

  • Alle Personen mit Aufenthaltsbewilligung C und Wohnsitz in der Schweiz
  • Bürgerinnen und Bürger von EU/EFTA-Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz mit mindestens Aufenthaltsbewilligung B

Das bedeutet konkret: Zum Beispiel können deutsche Staatsangehörige mit B-Ausweis oder US-Bürger mit C-Ausweis und Wohnsitz in der Schweiz problemlos Wohneigentum erwerben – ohne Bewilligungspflicht. Diese Personen sind Schweizerinnen und Schweizern in Bezug auf Immobilientransaktionen gleichgestellt.

Folgende Darstellung zeigt den Geltungsbereich von Lex Koller nach Nutzung und Art der Immobilie:

Ausnahmen von der Bewilligungspflicht – klar geregelt

Handelt es sich tatsächlich um Personen aus dem Ausland im Sinne der Lex Koller, kennt das Gesetz dennoch verschiedene Ausnahmen, bei denen keine Bewilligung erforderlich ist. Die wichtigsten Ausnahmen sind:

  1. Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltsbewilligung B und Wohnsitz in der Schweiz dürfen eine Immobilie als Hauptwohnsitz erwerben.
  2. Grenzgängerinnen und Grenzgänger dürfen im Grenzraum ihres Arbeitsortes eine Zweitwohnung erwerben.
  3. Betriebsstätten: Geschäftsliegenschaften für den operativen Geschäftsbetrieb dürfen unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder der Herkunft der Eigentümer erworben werden.
  4. Ferienwohnungen: In anerkannten Fremdenverkehrsgebieten können pro Jahr bis zu 1’500 Einheiten schweizweit an Personen im Ausland verkauft werden. Die Verteilung der Kontingente erfolgt durch die Kantone, zudem können die Gemeinden zusätzliche eigene Bedingungen definieren im Sinne des Gesetzes.

Einschränkungen bei den Ausnahmen

Wer eine Ausnahme beansprucht, unterliegt spezifischen Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung und Beschaffenheit der Immobilie.

Grundstücksfläche:

  • Hauptwohnsitz (Drittstaatenangehörige): max. 3’000 m²
  • Ferienwohnungen: max. 2’000 m²
  • Grenzgängerinnen und Grenzgänger: max. 1’000 m²

Wohnfläche:

  • Ferienwohnungen: max. 200 m²
  • Für andere Kategorien bestehen keine gesetzlichen Beschränkungen der Wohnfläche

Weitere Vorgaben:

  • Vermietung ist in allen Ausnahmefällen nicht zulässig.
  • Bei Bauland: Der Baubeginn muss innerhalb eines Jahres erfolgen.

Grundsatz: Ist eine Bewilligung erforderlich – ist das meist problematisch

Wird im Rahmen einer Transaktion dennoch eine Bewilligung erforderlich, ist besondere Vorsicht geboten. In der Beratungspraxis gilt: Ein bewilligungspflichtiger Erwerb ist ein Sonderfall und sollte stets kritisch geprüft werden. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen frühzeitig die zuständigen kantonalen Behörden einzubeziehen und gegebenenfalls eine Vorabklärung (Feststellungsanfrage) einzuholen.

Verfahren und Zuständigkeiten

Für die Prüfung der Bewilligungspflicht sowie für die Erteilung der Bewilligung sind die kantonalen Behörden zuständig. Bei Unsicherheiten kann eine Feststellungsanfrage gestellt werden, um Klarheit über die Anwendbarkeit der Lex Koller zu erhalten.

Fazit – Die Lex Koller richtig verstehen und anwenden

Die Lex Koller erscheint auf den ersten Blick als umfassendes und restriktives Gesetz. In der Praxis jedoch kommt sie in vielen Fällen nicht zur Anwendung, da ein grosser Teil der Käuferinnen und Käufer nicht als ausländische Personen im Sinne des Gesetzes gelten. Ausschlaggebend ist nicht primär die Staatsangehörigkeit, sondern der Aufenthaltsstatus.

Erst wenn eine Bewilligung erforderlich wird, ist erhöhte Aufmerksamkeit angebracht. In solchen Fällen sollte eine vertiefte Prüfung erfolgen, idealerweise unter Einbezug der kantonalen Behörden.

Für Fachpersonen in der Immobilienbranche gilt deshalb: Nicht abschrecken lassen – sondern differenziert und rechtssicher beraten.

S

Hintergründe für die erneute Zinssenkung

Ein Hauptgrund der Zinssenkung ist die sehr schwache Inflation. Im Mai 2025 sind die Konsumentenpreise im Vergleich zum Mai 2024 um 0.1 % gesunken.

Warum ist die Inflation so stark zurückgegangen? Der sehr starke Schweizerfranke hat die Preise von Importgütern sinken lassen und die Erdölpreise sind gegenüber dem Vorjahr um beachtliche 9.6 % gefallen. In wichtigen Bereichen zeigt sich hingegen ein anderes Bild: Die Preise für Dienstleistungen sind um 0.6 % gestiegen, und die Wohnungsmieten haben sich sogar um 2.6 % verteuert. Von einer breit angelegten Deflation kann daher noch keine Rede sein.

Folgen für Immobilien- und Hypothekarmarkt

Die Hypothekarzinssätze sind schon im Vorfeld der Zinsentscheidung deutlich zurückgegangen und zehnjährige Festhypotheken sind teilweise für deutlich unter 1.5% zu haben. Unmittelbar auf die Zinssenkung reagieren SARON-Hypotheken, wobei die Banken auch weiterhin versuchen werden, ihre Margen auszuweiten. Es ist also davon auszugehen, dass SARON-Hypotheken etwas weniger als 0.25% sinken. 

Sinkende Hypothekarzinsen führen zu erhöhter Nachfrage nach Immobilien und zu steigenden Immobilienpreisen. Der Schock der Zinswende aus dem Jahr 2023 ist nun definitiv überwunden und sogar die Rückkehr zu Negativzinsen scheint in Griffnähe.

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Hintergründe für die erneute Zinssenkung

Ein Hauptgrund der Zinssenkung ist die sehr schwache Inflation. Im Mai 2025 sind die Konsumentenpreise im Vergleich zum Mai 2024 um 0.1 % gesunken.

Warum ist die Inflation so stark zurückgegangen? Der sehr starke Schweizerfranke hat die Preise von Importgütern sinken lassen und die Erdölpreise sind gegenüber dem Vorjahr um beachtliche 9.6 % gefallen. In wichtigen Bereichen zeigt sich hingegen ein anderes Bild: Die Preise für Dienstleistungen sind um 0.6 % gestiegen, und die Wohnungsmieten haben sich sogar um 2.6 % verteuert. Von einer breit angelegten Deflation kann daher noch keine Rede sein.

Folgen für Immobilien- und Hypothekarmarkt

Die Hypothekarzinssätze sind schon im Vorfeld der Zinsentscheidung deutlich zurückgegangen und zehnjährige Festhypotheken sind teilweise für deutlich unter 1.5% zu haben. Unmittelbar auf die Zinssenkung reagieren SARON-Hypotheken, wobei die Banken auch weiterhin versuchen werden, ihre Margen auszuweiten. Es ist also davon auszugehen, dass SARON-Hypotheken etwas weniger als 0.25% sinken. 

Sinkende Hypothekarzinsen führen zu erhöhter Nachfrage nach Immobilien und zu steigenden Immobilienpreisen. Der Schock der Zinswende aus dem Jahr 2023 ist nun definitiv überwunden und sogar die Rückkehr zu Negativzinsen scheint in Griffnähe.

A

Luzern: Pionierin mit 90-Tage-Regel

Seit Januar 2024 sind in Wohnzonen maximal 90 Vermietungstage pro Jahr erlaubt. Die Stadt will damit der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenwirken. Die Regelung gilt als Vorbild für andere Städte und Regionen in der Schweiz.

Zürich: Eingriffe auf kommunaler und kantonaler Ebene

Eine überarbeitete Bau- und Zonenordnung beschränkt seit 2024 gewerbliche Kurzzeitvermietungen in Wohnzonen. Zudem plant die SP eine städtische Volksinitiative für eine 90-Tage-Obergrenze. Auch kantonale Regelungen sind in Diskussion.

Basel-Stadt: Kurtaxe und mögliche Obergrenze

Ein neues Gesetz soll die Einziehung der Kurtaxe zentralisieren. Parallel wird über eine 90-Tage-Grenze debattiert, begleitet von Vorschlägen zu strengeren Meldepflichten.

Bern: Altstadt unter Schutz durch „Lex Airbnb“

Seit 2022 gilt in der Berner Altstadt eine Sonderregelung, die gewerbliche Ferienwohnungen in Obergeschossen einschränkt. Weitere kantonale Regelungen sind aktuell nicht geplant.

Genf: Vorreiter mit etabliertem 90-Tage-Limit

In Genfer Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt bereits seit mehreren Jahren eine 90-Tage-Grenze. Anbieter:innen müssen ihre Vermietungen registrieren und sich an lokale Vorgaben halten.

Wallis: Lokale Lösungen statt Kantonsgesetz

Zermatt, Verbier & Co. haben eigene Einschränkungen über Zonenpläne oder Steuerrecht eingeführt. Eine kantonale Regelung fehlt bislang, wird jedoch gefordert.

Interlaken und Bödeliregion: Strikte Vorgaben

Seit 2019 gelten Registrierungspflichten und eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Nächten in Wohnzonen. Eine neue regionale Volksinitiative will zusätzlich eine 90-Tage-Begrenzung einführen.

Thun: Reglement in Arbeit

Im Oktober 2024 hat der Gemeinderat einem Vorstoss zugestimmt, der ein kommunales Reglement fordert. Die konkrete Ausarbeitung läuft derzeit.

Graubünden: Analyse vor Gesetzgebung

2023 wurde eine Studie zu den Auswirkungen der Kurzzeitvermietung in Auftrag gegeben. Erst nach deren Auswertung wird über konkrete Regulierungen entschieden.

Fazit: 90-Tage-Regel als Schweizer Standard?

Die 90-Tage-Grenze wird schweizweit zunehmend als geeignetes Instrument angesehen, um touristische Nutzung und Wohnraumschutz in Einklang zu bringen. Während einige Kantone bereits gesetzlich handeln, sind andere noch in der Analyse- oder Umsetzungsphase. Klar ist: Das politische Interesse an fairer, transparenter Plattformvermietung nimmt zu.

A

Luzern: Pionierin mit 90-Tage-Regel

Seit Januar 2024 sind in Wohnzonen maximal 90 Vermietungstage pro Jahr erlaubt. Die Stadt will damit der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenwirken. Die Regelung gilt als Vorbild für andere Städte und Regionen in der Schweiz.

Zürich: Eingriffe auf kommunaler und kantonaler Ebene

Eine überarbeitete Bau- und Zonenordnung beschränkt seit 2024 gewerbliche Kurzzeitvermietungen in Wohnzonen. Zudem plant die SP eine städtische Volksinitiative für eine 90-Tage-Obergrenze. Auch kantonale Regelungen sind in Diskussion.

Basel-Stadt: Kurtaxe und mögliche Obergrenze

Ein neues Gesetz soll die Einziehung der Kurtaxe zentralisieren. Parallel wird über eine 90-Tage-Grenze debattiert, begleitet von Vorschlägen zu strengeren Meldepflichten.

Bern: Altstadt unter Schutz durch „Lex Airbnb“

Seit 2022 gilt in der Berner Altstadt eine Sonderregelung, die gewerbliche Ferienwohnungen in Obergeschossen einschränkt. Weitere kantonale Regelungen sind aktuell nicht geplant.

Genf: Vorreiter mit etabliertem 90-Tage-Limit

In Genfer Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt bereits seit mehreren Jahren eine 90-Tage-Grenze. Anbieter:innen müssen ihre Vermietungen registrieren und sich an lokale Vorgaben halten.

Wallis: Lokale Lösungen statt Kantonsgesetz

Zermatt, Verbier & Co. haben eigene Einschränkungen über Zonenpläne oder Steuerrecht eingeführt. Eine kantonale Regelung fehlt bislang, wird jedoch gefordert.

Interlaken und Bödeliregion: Strikte Vorgaben

Seit 2019 gelten Registrierungspflichten und eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Nächten in Wohnzonen. Eine neue regionale Volksinitiative will zusätzlich eine 90-Tage-Begrenzung einführen.

Thun: Reglement in Arbeit

Im Oktober 2024 hat der Gemeinderat einem Vorstoss zugestimmt, der ein kommunales Reglement fordert. Die konkrete Ausarbeitung läuft derzeit.

Graubünden: Analyse vor Gesetzgebung

2023 wurde eine Studie zu den Auswirkungen der Kurzzeitvermietung in Auftrag gegeben. Erst nach deren Auswertung wird über konkrete Regulierungen entschieden.

Fazit: 90-Tage-Regel als Schweizer Standard?

Die 90-Tage-Grenze wird schweizweit zunehmend als geeignetes Instrument angesehen, um touristische Nutzung und Wohnraumschutz in Einklang zu bringen. Während einige Kantone bereits gesetzlich handeln, sind andere noch in der Analyse- oder Umsetzungsphase. Klar ist: Das politische Interesse an fairer, transparenter Plattformvermietung nimmt zu.

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